Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung

Cornelia Behm MdB
Sprecherin für Ländliche Entwicklung und für Waldpolitik
der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundesfinanzministerium bestreitet steuerrechtliche
Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung
Das Bundesfinanzministerium sieht keine steuerrechtliche Benachteiligung der
Dauerwaldbewirtschaftung und demnach auch keinenWiderspruch zwischen Steuerrecht
und dem naturschutzrechtlichen Ziel, die Wälder kahlschlagfrei zu bewirtschaften.
Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit, in der die Fraktion die steuerrechtliche
Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung beklagt hat.
„Nur bei Kahlschlägen ist es möglich, aktiviertes Betriebsvermögen für Baumbestände
abzuschreiben, während bei Dauerwaldbewirtschaftung der Wert des Holzbestandes
im Betriebsvermögen verbleiben muss. BeiWäldern, die Waldbesitzer in
den letzten Jahren neu erworben haben, drängt das Steuerrecht den Waldbesitzern
so den Kahlschlag und die Methoden à la Grellmann geradezu auf. Dass die Bundesfinanzministerium
das abstreitet, zeugt einmal mehr von der dem Bundesfinanzministerium
eigenen Realitätsausblendung, die dann auftritt, wenn es Einnahmeverluste
befürchtet,“ kritisiert die bündnisgrüne Sprecherin für Waldpolitik,
Cornelia Behm, die Antworten. „Der Verweis darauf, dass bei der Dauerwaldbewirtschaftung
Verjüngungskosten sofort abziehbare Betriebsausgaben sind, trägt
nicht. Denn diese entsprechen den Abschreibungsmöglichkeiten bei der Kahlschlagwirtschaft
vom Volumen her in der Regel nicht. Im Idealfall treten sie bei
der Dauerwaldbewirtschaftung gar nicht auf, sondern nur dann, wenn der Baumbestand
von seiner Zusammensetzung her umzubauen ist.“
„Da sich das Bundesfinanzministerium einmal mehr hartleibig zeigt, wird erheblicher
politischer Druck nötig sein, um bei der steuerrechtlichen Benachteiligung der
Dauerwaldbewirtschaftung und dem zusätzlichen bürokratischen Aufwand Änderungen
zu erreichen. Wir Bündnisgrüne werden uns im Bundestag jedenfalls dafür
einsetzen, dass nach einer sowohl gerechten als auch praktikablen Lösung gesucht
wird. Ob eine Rückkehr zur alten Regelung – die aktivierten Anschaffungs- oder
Herstellungskosten des stehenden Holzes konnten für den Gesamtbetrieb jährlich
um 3 % gemindert werden – eine angemessene Lösung sein kann, wird zu diskutieren
sein. Diese Lösung würde jedenfalls die Benachteiligung der Dauerwaldbewirtschaftung
abschaffen und den Bürokratieaufwand vermindern.“
19. April 2010


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