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Bekanntmachung des BMBF: Richtlinien zur Förderung im Rahmen der 4. Ausschreibung 2011 der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU)
http://www.bmbf.de//foerderungen/17437.php
Stichtag: 29.02.2012
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung eines Vollantrages, der Erarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU im Rahmen der 4. Ausschreibung 2011 der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU)
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und der (bio)pharmazeutischen Industrie, vertreten durch den Europäischen Dachverband der pharmazeutischen Industrie, EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries Associations). IMI-JU wurde am 20.12.2007 vom Europäischen Rat verabschiedet und ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 08.02.2008 offiziell in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel von IMI-JU ist die schnellere Entwicklung von sicheren und wirksamen Medikamenten. Aufbauend auf der hervorragenden deutschen Grundlagenforschung und dem beachtlichen Aufschwung deutscher Biotechnologie-Unternehmen zusammen mit etablierten Unternehmen der Pharma-Industrie kann die Innovative Medicines Initiative im Zusammenschluss mit der “Pharma-Initiative Deutschland” ein sichtbares Signal für die Revitalisierung des Pharma-Standortes Deutschland setzen.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden deutsche Projektpartner unterstützt, die in der 1. Stufe des 4. Aufrufs 2011 der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (Call Identifier: IMI-JU-2011) positiv begutachtet wurden und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren. Das BMBF unterstützt erfolgreiche deutsche Antragsteller der 1. Stufe in IMI-JU bei der Vorbereitung und Erstellung des Vollantrags (2. Stufe), der Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU mit maximal 10.000 € pro Konsortium.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt eine gesicherte und gut aufgestellte Einbindung deutscher IMI-JU-Projektpartner in die unter EFPIA-Koordination entstehenden IMI-JU Vollanträge der 2. Stufe sowie die qualifizierte Vollantragstellung der deutschen Partner (u. a. qualifizierte Rechtsberatung, Projekttreffen mit europäischen Partnern, Abstimmung mit den EFPIA-Partnern und ggf. IMI-JU, Formulierung der Arbeitspakete) zu gewährleisten. Weiterhin beabsichtigt das BMBF, die deutschen Projektpartner insbesondere bei der Verhandlung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU zu unterstützen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Entsprechend der o.g. Zielsetzung soll eine gesicherte Vorbereitung der Antragstellung der 2. Stufe in IMI-JU, die qualifizierte Ausarbeitung der Vollanträge der deutschen Partner, die erfolgreiche Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU unterstützt werden. Die Förderung der Vorbereitungsmaßnahmen beinhaltet
- den Auf- bzw. Ausbau der Kooperationen mit den EFPIA-Partnern durch Vernetzung der relevanten Akteure aus akademischen Partnern, KMU und der EFPIA angehörenden Pharmaunternehmen,
- die Erstellung des Vollantrags unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten positiven Begutachtung erteilten Auflagen,
- die erfolgreiche Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie
- den Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU unter Berücksichtigung der im Rahmen der zweiten positiven Begutachtung erteilten Auflagen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ferner Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend der KMU-Definition der EU
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm), die deutsche Projektpartner/Koordinator in einem erfolgreichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe in IMI-JU sind und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die positive Begutachtung des Antrags mit Beteiligung der antragstellenden deutschen Einrichtungen in der 1. Stufe des 4. Aufrufs der IMI-JU sowie an einem Konsortium beteiligt zu sein, dessen Koordinator offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung darf nur ein Antrag pro erfolgreichem öffentlichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe im 4. Aufruf in IMI-JU gestellt werden.
Die Antragstellung im Rahmen dieser Bekanntmachung muss mit allen antragsberechtigten deutschen Einrichtungen des Konsortiums abgestimmt sein.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Das von dem Koordinator des “Applicant Consortium” offiziell eingereichte und von IMI-JU positiv bewertete Expression of Interest (EoI) der 1. Antragsstufe
- Der offizielle Brief von IMI-JU an den Koordinator des “Applicant Consortium” mit der Aufforderung, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren
- Der Consensus Evaluation Report der 1. Antragsstufe
- Eine Vorhabensbeschreibung unter Nennung der Vorhabensziele, der geplanten Maßnahmen sowie eine Erläuterung der geplanten Mittelverwendung. Ein entsprechendes Formblatt kann im Internet unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
- Eine Einverständniserklärung aller antragsberechtigten deutschen Konsortialpartner. Ein entsprechendes Formblatt kann im Internet unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
- Sofern der Antragsteller oder im Antrag beteiligte deutsche Partner unter die KMU-Definition der EU fallen, ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen. Ein entsprechendes Erklärungsmuster kann im Internet unter http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen werden.
Abweichend von den unter Nr. 6 aufgeführten Zuwendungsbestimmungen erfolgt die Auszahlung der Zuwendung nachträglich, nach Vorlage des Verwendungsnachweises, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein IMI-JU-Vollantrag (2. Stufe) mit Beteiligung der in dieser Bekanntmachung antragstellenden deutschen Einrichtungen wurde eingereicht oder bei Nichteinreichung des IMI-JU-Vollantrages durch eine oder mehrere der in dieser Bekanntmachung antragstellenden deutschen Einrichtungen, wurde das (die) Rechtsgutachten der Einrichtung(en) bzw. eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichteinreichung/Ausscheiden aus dem IMI-JU-Projekt geführt haben, eingereicht.
- Ein Konsortialvertrag (Project Agreement) wurde zwischen den Projektpartnern des “Applicant Consortium” und den Projektpartnern des EFPIA-Konsortiums geschlossen oder bei Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) durch einen oder mehrere der in dieser Bekanntmachung antragstellenden Einrichtungen, das (die) Rechtsgutachten der Einrichtung(en) bzw. eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) geführt haben, eingereicht.
- Eine Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) wurde zwischen IMI-JU und denen in dieser Bekanntmachung antragstellenden Einrichtungen geschlossen oder bei Nichtunterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) durch einen oder mehrere der in dieser Bekanntmachung antragstellenden Einrichtungen, das (die) Rechtsgutachten der Einrichtung(en) bzw. eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichtunterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) geführt haben, eingereicht.
Folgende Unterlagen sind der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften abweichend von den unter Nr. 6 aufgeführten Zuwendungsbestimmungen, zusammen mit dem Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen.
Bei Einreichung des Vollantrages (2. Stufe) und Unterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU:
- Kopie des Konsortialabkommens (Project Agreement), das zwischen den Partnern des IMI-JU-Projekts vor Vertragsunterzeichnung mit IMI-JU abgeschlossen wurde
- Kopie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement), die zwischen den Partnern des IMI-JU Projekts und IMI-JU geschlossen wurde
- Kopie des Vollantrags der 2. Stufe, der bei IMI-JU zu der vorgegebenen Einreichungsfrist von dem koordinierenden EFPIA-Partner eingereicht wird.
- Bericht über Prozedere und Fristen zur Vollantragstellung sowie zu den Vertragsverhandlungen
Bei Nichteinreichung des Vollantrages, dem Ausscheiden eines/mehrerer deutschen(r) Projektpartner(s) aus dem IMI-JU-Projekt, der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) oder der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) eines/mehrerer deutschen(r) Projektpartner(s) mit IMI-JU:
- Das jeweils zu dieser Entscheidung führende qualifizierte Rechtsgutachten und/oder
- Eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichteinreichung des Projektes bzw. zu der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) bzw. der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) geführt haben
- Bericht über Prozedere und Fristen zur Vollantragstellung sowie zu den Vertragsverhandlungen
Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, nach den Vertragsverhandlungen an einem Erfahrungsaustausch u. a. zum Thema Vertragsgestaltung und Regelungen zum Geistigen Eigentum mit anderen Antragstellern/-innen und dem BMBF teilzunehmen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für den Zeitraum bis zur Unterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung mit IMI-JU als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Beantragt werden können Mittel für:
- Rechtsberatungen – Beratung zu rechtlichen Fragen wie Konsortialabkommen, Schutzrechten, Patentrecherche
- Workshops (z. B. Raummiete, etc.)
- Dienstreisen
Die beantragten Mittel stehen ausschließlich den deutschen antragsberechtigten Konsortialpartnern zur Verfügung. Zur Vereinfachung können diese Mittel vorkalkulatorisch gesammelt in einer Position des Gesamtfinanzierungsplanes beantragt werden.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR (PT-DLR)
- Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-1697
Fax: 0228-3821-1699
E-Mail: nks-lebenswissenschaften(at)dlr.de
Internet: http://www.nks-lebenswissenschaften.de/
beauftragt.
Ansprechpartner im Projektträger sind:
Frau Dr. Caroline Töx (0228-3821-1692, caroline.toex(at)dlr.de)
Herr Jan Skriwanek (0228-3821-1677, jan.skriwanek(at)dlr.de)
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften sind förmliche Förderanträge – in schriftlicher und elektronischer Form bis spätestens zum 29.02.2012 vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vordrucke für die einzureichenden AZA Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” dringend empfohlen (Internet-Adresse s. o.).
Damit die elektronische Version des Förderantrags Bestandskraft erlangt, muss das Dokument nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers beim Projektträger eingereicht werden.
Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 01.11.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Evelyn Obele
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Einrichtungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Europäische Kommission
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
EU
Zugeordnete Themen:
Biotechnologie, FuE-Förderung, Gesundheit und Medizin, Grundlagenforschung
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EGU Geosciences Communications Fellowship
http://www.egu.eu/home/press-release-egu-geosciences-communications-fellowship.html
Stichtag: 15.12.2011
The European Geosciences Union (EGU) is offering fellowships for journalists to report on ongoing research in the geosciences. Successful applicants will receive up to €5k to cover expenses related to their projects, including following scientists on location.The EGU invites proposals from professional, active journalists to report in the working media on ongoing research within the earth, planetary and space sciences. Competitive proposals will (1) focus on a topic in the geosciences (including planetary and space sciences) with potential broad public appeal, (2) preferably feature leading Europe-based researcher(s), and (3) outline an original, creative, and well-informed approach to the portrayal of the subject.
The winning proposal(s) will receive up to €5K (part as an advance, part upon successful completion) to cover expenses related to the project, and assistance in liaising with scientists. This support is intended to allow the EGU Geosciences Communications Fellow(s) to follow geoscientists on location and to develop in-depth understanding of their questions, approaches, findings and motivation. It is expected that the winning journalist(s) will publish at least one substantial item reporting on their project. Products could include text (such as a feature article in print or electronic media, or a book), still or moving visuals, or audio reportage, and may be published in any European language. The winning project must be completed within 12 months of the date of the award. The EGU will not claim revenues from products resulting from the project, but should be given full access to these products for further dissemination via the EGU website.
Applications must be written in English, and include:
(a) Proposal [2 pages]: a working title, motivation, outline of approach, provisional plan of work, suggested publication outlets, and analysis of feasibility (including budget).
(b) Summary of experience [1 page]: an account of professional affiliations and previous experience, expertise and acclaim.
Documents in file (a) should *not* include the applicant’s name, gender, contact details or any other information that identifies the candidate as this part of the application will be judged anonymously.
Applications must be submitted by e-mail in two pdf files [(a) and (b) above] to the EGU Media and Communications Officer, Bárbara T. Ferreira (media(at)egu.eu), by December 15. Applications by this deadline will be evaluated by a committee comprised of practicing geoscientists and science journalists. The EGU will inform all applicants of the competition outcome in January, and the winner(s) will be invited to attend the EGU General Assembly in April 2012.
Information for editors
The European Geosciences Union (EGU, www.egu.eu) is Europe’s premier geosciences union, dedicated to the pursuit of excellence in the geosciences and the planetary and space sciences for the benefit of humanity, worldwide. It is a non-profit international and interdisciplinary learned association of scientists founded in 2002. The EGU has a current portfolio of 14 diverse scientific journals, which use an innovative “open access” format, and organises a number of topical meetings, and education and outreach activities. Its General Assembly is the largest and most prominent event in the geosciences held in Europe, attracting over 10,000 scientists from all over the world each year. Many of the meeting’s sessions are dedicated to subjects of great societal importance, such as natural hazards and climate change.
Kontakt
Bárbara T. Ferreira
EGU Media and Communications Officer
Munich, Germany
Tel.: +49-89 – 2180 – 6703
E- Mail: media(at)egu.eu https://twitter.com/share
Quelle: European Geosciences Union
Kategorie:
Stipendien
Zugeordnete Länder:
EU
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, Geowissenschaften, Raumfahrt
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Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung von Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung eines Vollantrages, der Erarbeitung des Konsortialvertrages sowie der Zuwendungsvereinbarung mit IMI-JU im Rahmen der 4. Ausschreibung 2011 der Medicines Ini
http://www.bmbf.de//foerderungen/17437.php
Stichtag: 29.02.2012
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Vorbereitungsmaßnahmen zur Erstellung eines Vollantrages, der Erarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU im Rahmen der 4. Ausschreibung 2011 der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU)
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (IMI-JU) ist eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Union, vertreten durch die Europäische Kommission, und der (bio)pharmazeutischen Industrie, vertreten durch den Europäischen Dachverband der pharmazeutischen Industrie, EFPIA (European Federation of Pharmaceutical Industries Associations). IMI-JU wurde am 20.12.2007 vom Europäischen Rat verabschiedet und ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union am 08.02.2008 offiziell in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel von IMI-JU ist die schnellere Entwicklung von sicheren und wirksamen Medikamenten. Aufbauend auf der hervorragenden deutschen Grundlagenforschung und dem beachtlichen Aufschwung deutscher Biotechnologie-Unternehmen zusammen mit etablierten Unternehmen der Pharma-Industrie kann die Innovative Medicines Initiative im Zusammenschluss mit der “Pharma-Initiative Deutschland” ein sichtbares Signal für die Revitalisierung des Pharma-Standortes Deutschland setzen.
Im Rahmen der Bekanntmachung werden deutsche Projektpartner unterstützt, die in der 1. Stufe des 4. Aufrufs 2011 der Innovative Medicines Initiative Joint Undertaking (Call Identifier: IMI-JU-2011) positiv begutachtet wurden und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren. Das BMBF unterstützt erfolgreiche deutsche Antragsteller der 1. Stufe in IMI-JU bei der Vorbereitung und Erstellung des Vollantrags (2. Stufe), der Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU mit maximal 10.000 € pro Konsortium.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt eine gesicherte und gut aufgestellte Einbindung deutscher IMI-JU-Projektpartner in die unter EFPIA-Koordination entstehenden IMI-JU Vollanträge der 2. Stufe sowie die qualifizierte Vollantragstellung der deutschen Partner (u. a. qualifizierte Rechtsberatung, Projekttreffen mit europäischen Partnern, Abstimmung mit den EFPIA-Partnern und ggf. IMI-JU, Formulierung der Arbeitspakete) zu gewährleisten. Weiterhin beabsichtigt das BMBF, die deutschen Projektpartner insbesondere bei der Verhandlung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie dem Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU zu unterstützen.
1.2 Rechtsgrundlagen
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Entsprechend der o.g. Zielsetzung soll eine gesicherte Vorbereitung der Antragstellung der 2. Stufe in IMI-JU, die qualifizierte Ausarbeitung der Vollanträge der deutschen Partner, die erfolgreiche Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU unterstützt werden. Die Förderung der Vorbereitungsmaßnahmen beinhaltet
- den Auf- bzw. Ausbau der Kooperationen mit den EFPIA-Partnern durch Vernetzung der relevanten Akteure aus akademischen Partnern, KMU und der EFPIA angehörenden Pharmaunternehmen,
- die Erstellung des Vollantrags unter Berücksichtigung der im Rahmen der ersten positiven Begutachtung erteilten Auflagen,
- die erfolgreiche Ausarbeitung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie
- den Abschluss der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU unter Berücksichtigung der im Rahmen der zweiten positiven Begutachtung erteilten Auflagen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht-staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ferner Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend der KMU-Definition der EU
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm), die deutsche Projektpartner/Koordinator in einem erfolgreichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe in IMI-JU sind und deren Koordinator des öffentlichen Konsortiums (Applicant Consortium) offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Förderung ist die positive Begutachtung des Antrags mit Beteiligung der antragstellenden deutschen Einrichtungen in der 1. Stufe des 4. Aufrufs der IMI-JU sowie an einem Konsortium beteiligt zu sein, dessen Koordinator offiziell von IMI-JU den Brief erhalten hat, in dem das öffentliche Konsortium aufgefordert wird, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung darf nur ein Antrag pro erfolgreichem öffentlichen Konsortium (Applicant Consortium) der 1. Stufe im 4. Aufruf in IMI-JU gestellt werden.
Die Antragstellung im Rahmen dieser Bekanntmachung muss mit allen antragsberechtigten deutschen Einrichtungen des Konsortiums abgestimmt sein.
Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Das von dem Koordinator des “Applicant Consortium” offiziell eingereichte und von IMI-JU positiv bewertete Expression of Interest (EoI) der 1. Antragsstufe
- Der offizielle Brief von IMI-JU an den Koordinator des “Applicant Consortium” mit der Aufforderung, die Machbarkeit zur Erstellung eines Vollantrages gemeinsam mit dem entsprechenden EFPIA-Konsortium zu diskutieren
- Der Consensus Evaluation Report der 1. Antragsstufe
- Eine Vorhabensbeschreibung unter Nennung der Vorhabensziele, der geplanten Maßnahmen sowie eine Erläuterung der geplanten Mittelverwendung. Ein entsprechendes Formblatt kann im Internet unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
- Eine Einverständniserklärung aller antragsberechtigten deutschen Konsortialpartner. Ein entsprechendes Formblatt kann im Internet unter http://www.nks-lebenswissenschaften.de/ abgerufen werden.
- Sofern der Antragsteller oder im Antrag beteiligte deutsche Partner unter die KMU-Definition der EU fallen, ist eine entsprechende Erklärung vorzulegen. Ein entsprechendes Erklärungsmuster kann im Internet unter http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen werden.
Abweichend von den unter Nr. 6 aufgeführten Zuwendungsbestimmungen erfolgt die Auszahlung der Zuwendung nachträglich, nach Vorlage des Verwendungsnachweises, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Ein IMI-JU-Vollantrag (2. Stufe) mit Beteiligung der in dieser Bekanntmachung antragstellenden deutschen Einrichtungen wurde eingereicht oder bei Nichteinreichung des IMI-JU-Vollantrages durch eine oder mehrere der in dieser Bekanntmachung antragstellenden deutschen Einrichtungen, wurde das (die) Rechtsgutachten der Einrichtung(en) bzw. eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichteinreichung/Ausscheiden aus dem IMI-JU-Projekt geführt haben, eingereicht.
- Ein Konsortialvertrag (Project Agreement) wurde zwischen den Projektpartnern des “Applicant Consortium” und den Projektpartnern des EFPIA-Konsortiums geschlossen oder bei Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) durch einen oder mehrere der in dieser Bekanntmachung antragstellenden Einrichtungen, das (die) Rechtsgutachten der Einrichtung(en) bzw. eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) geführt haben, eingereicht.
- Eine Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) wurde zwischen IMI-JU und denen in dieser Bekanntmachung antragstellenden Einrichtungen geschlossen oder bei Nichtunterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) durch einen oder mehrere der in dieser Bekanntmachung antragstellenden Einrichtungen, das (die) Rechtsgutachten der Einrichtung(en) bzw. eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichtunterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) geführt haben, eingereicht.
Folgende Unterlagen sind der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften abweichend von den unter Nr. 6 aufgeführten Zuwendungsbestimmungen, zusammen mit dem Verwendungsnachweis zwei Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums vorzulegen.
Bei Einreichung des Vollantrages (2. Stufe) und Unterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) sowie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) mit IMI-JU:
- Kopie des Konsortialabkommens (Project Agreement), das zwischen den Partnern des IMI-JU-Projekts vor Vertragsunterzeichnung mit IMI-JU abgeschlossen wurde
- Kopie der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement), die zwischen den Partnern des IMI-JU Projekts und IMI-JU geschlossen wurde
- Kopie des Vollantrags der 2. Stufe, der bei IMI-JU zu der vorgegebenen Einreichungsfrist von dem koordinierenden EFPIA-Partner eingereicht wird.
- Bericht über Prozedere und Fristen zur Vollantragstellung sowie zu den Vertragsverhandlungen
Bei Nichteinreichung des Vollantrages, dem Ausscheiden eines/mehrerer deutschen(r) Projektpartner(s) aus dem IMI-JU-Projekt, der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) oder der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) eines/mehrerer deutschen(r) Projektpartner(s) mit IMI-JU:
- Das jeweils zu dieser Entscheidung führende qualifizierte Rechtsgutachten und/oder
- Eine Zusammenstellung/Darlegung der Gründe, die zu der Nichteinreichung des Projektes bzw. zu der Nichtunterzeichnung des Konsortialvertrages (Project Agreement) bzw. der Zuwendungsvereinbarung (Grant Agreement) geführt haben
- Bericht über Prozedere und Fristen zur Vollantragstellung sowie zu den Vertragsverhandlungen
Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, nach den Vertragsverhandlungen an einem Erfahrungsaustausch u. a. zum Thema Vertragsgestaltung und Regelungen zum Geistigen Eigentum mit anderen Antragstellern/-innen und dem BMBF teilzunehmen.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für den Zeitraum bis zur Unterzeichnung der Zuwendungsvereinbarung mit IMI-JU als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu einer Höhe von maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Beantragt werden können Mittel für:
- Rechtsberatungen – Beratung zu rechtlichen Fragen wie Konsortialabkommen, Schutzrechten, Patentrecherche
- Workshops (z. B. Raummiete, etc.)
- Dienstreisen
Die beantragten Mittel stehen ausschließlich den deutschen antragsberechtigten Konsortialpartnern zur Verfügung. Zur Vereinfachung können diese Mittel vorkalkulatorisch gesammelt in einer Position des Gesamtfinanzierungsplanes beantragt werden.
Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR (PT-DLR)
- Nationale Kontaktstelle Lebenswissenschaften -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-1697
Fax: 0228-3821-1699
E-Mail: nks-lebenswissenschaften(at)dlr.de
Internet: http://www.nks-lebenswissenschaften.de/
beauftragt.
Ansprechpartner im Projektträger sind:
Frau Dr. Caroline Töx (0228-3821-1692, caroline.toex(at)dlr.de)
Herr Jan Skriwanek (0228-3821-1677, jan.skriwanek(at)dlr.de)
Es wird empfohlen, zur Antragsberatung mit der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich.
7.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Der Nationalen Kontaktstelle Lebenswissenschaften sind förmliche Förderanträge – in schriftlicher und elektronischer Form bis spätestens zum 29.02.2012 vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Vordrucke für die einzureichenden AZA Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse http://www.foerderportal.bund.de/ abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” dringend empfohlen (Internet-Adresse s. o.).
Damit die elektronische Version des Förderantrags Bestandskraft erlangt, muss das Dokument nach erfolgter elektronischer Antragstellung in Papierform mit rechtsverbindlicher Unterschrift des Antragstellers beim Projektträger eingereicht werden.
Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 01.11.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Evelyn Obele
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Einrichtungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Europäische Kommission
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
EU
Zugeordnete Themen:
Biotechnologie, FuE-Förderung, Gesundheit und Medizin, Grundlagenforschung
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Filed under Nachhaltigkeit by happy landscape on 18/11/2011 at 15:25
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CSIRO Flagship Collaboration Fund
www.csiro.au/Flagship-Cluster
Stichtag: 24.02.2012
The CSIRO National Research Flagships program addresses complex challenges by forming large scale multidisciplinary research partnerships.
The Flagship Collaboration Fund helps to facilitate wider research involvement by providing funding to engage external capability to address specific science problems, develop expertise and foster collaboration between CSIRO and it partners.
The Flagship Clusters are significant high impact activities and have involved 40 different Australian and international partners. They are funded for three years at A$1 million per annum with co-investment from partners.
Applications will be accepted from:
- eligible Australian and overseas higher education institutions
- Cooperative Research Centres not for profit research institutions
- other Australian and international publicly funded research agencies.
Each Cluster must include at least one Australian university.
Applications close Friday 24th February 2012.
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Australien
Zugeordnete Themen:
Cluster und Netzwerke, FuE-Förderung
Redaktion: 17.11.11, von: Sandra Brouwers, Internationales Büro des BMBF beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Englische Version dieses Eintrags
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Filed under Nachhaltigkeit by happy landscape on 11/11/2011 at 14:33
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Beratungsleistung zur weiteren Erschließung des beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarktes in Indien
Stichtag: 25.11.2011
iMOVE beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beabsichtigt die Beratungsleistung zur weiteren Erschließung des beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarktes in Indien im Wege der freihändigen Vergabe mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Teilnahmebewerbung muss bis zum 25.11.2011 vorliegen.Anforderungen an die Bewerber
Die Expertin/der Experte muss folgende Voraussetzungen erfüllen (Bewertungsmatrix, siehe Internetseite BIBB):
- Exzellente Landeskenntnisse Indien (geographisch, interkulturell), erworben durch berufliche Erfahrung in und mit Indien
- Hervorragende Kenntnisse der deutschen beruflichen Aus- und Weiterbildung und der entsprechenden Akteure
- Sehr gute Kenntnisse des Exports deutscher beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie der entsprechenden Akteure (staatlich und privatwirtschaftlich)
- Nachgewiesene Erfahrung in der Marktbeobachtung und Marktanalyse, nachzuweisen durch einschlägige Veröffentlichungen
- Fähigkeit zielgruppenorientierter Kommunikation, nachzuweisen durch Publikation in den Medien, idealer Weise zu Stärken und dem Angebot der deutschen Berufsbildung
- Praktische Fachkenntnisse in einem Bereich der Berufsbildung von Vorteil, beispielsweise durch einen Facharbeiterbrief oder vergleichbaren Abschluss
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Bewertung von Angeboten deutscher Anbieter an die indische Regierung, nachzuweisen zum Beispiel durch eine eigene Kaufmännische Tätigkeit, einen entsprechenden Abschluss oder ähnliches
- Einschlägiger Abschluss (Master, Magister, Diplom oder vergleichbar), vorzugsweise mit Bezug zu Indien und/oder Berufsbildung und/oder Exportförderung
- Hervorragende mündliche und schriftliche Englischkenntnisse mit entsprechendem berufsbildnerischem Fachvokabular, nachzuweisen zum Beispiel durch Veröffentlichung in Printmedien. Hindikenntnisse sind wünschenswert.
- Tropentauglichkeit
- Kenntnisse von Prozessen, Verfahren und Vorschriften der deutschen Verwaltung mit Hinblick auf Vergabeverfahren, Dokumentation, Reisekostenabrechung und so weiter wäre wünschenswert
Zur Ermittlung geeigneter Anbieter ist der freihändigen Vergabe ein Teilnehmerwettbewerb vorgeschaltet.
Senden Sie Ihre Teilnahmebewerbung bitte in einem verschlossenen Umschlag bis zum 25.11.2011.
Der Umschlag ist wie folgt zu beschriften:
Nicht öffnen – Ausschreibung Beratungsleistung Indien
Bundesinstitut für Berufsbildung
Referat Z 3, Frau Foehrmann
Robert-Schuman-Platz 3
53175 Bonn
Alle vom BIBB für das weitere Verfahren ausgewählten Bewerber erhalten in einem nächsten Schritt die ausführlichen Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es werden mindestens 5 geeignete Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Wichtiger Hinweis Die vollständige Ausschreibung mit allen notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des BIBB: Ausschreibung Beratungsleistung Indien
Kontakt
Fachliche Rückfragen iMOVE:
Hans-Gerhard Reh
Tel.: 0228 – 107 – 1767
E-Mail: reh(at)imove-germany.de
Administrative Rückfragen Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB):
Cornelia Foehrmann
Tel.: 0228 – 107 – 1928
E-Mai: foehrmann(at)bibb.de
Quelle: iMOVE / BIBB
Weitere Informationen
Einrichtungen
BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung
iMOVE Training – Made in Germany
Nachrichten
Beratungsleistung zur weiteren Erschließung des beruflichen Aus- und Weiterbildungsmarktes in Indien [11.11.2011]
Kategorie:
Sonstige Ausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Indien
Zugeordnete Themen:
Aus- und Weiterbildung, Internationalisierung, FuE-Personal
Redaktion: 10.11.11, von: Anke Köller, BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung, iMOVE
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