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Bekanntmachung
des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zur Fortführung des Förderschwerpunktes Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien (area studies)
Stichtag: 30.11.2011
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Der Bedarf an fundiertem Wissen über andere Regionen der Welt wächst stetig. Angesichts von Globalisierungsprozessen und Wanderungsbewegungen gewinnen Kenntnisse lokaler und regionaler sowie transnationaler und transkultureller Gegebenheiten und Beziehungen eine immer größere Bedeutung. Die Nachfrage nach geistes- und sozialwissenschaftlicher Expertise durch Politik, Kultur und Wirtschaft reicht dabei über die kurzfristige und punktuelle Behandlung von Themen, Regionen und Verflechtungen hinaus. Regierungen, Medien, Unternehmen, Verbände oder Organisationen der Entwicklungspolitik fragen Forschung und Beratung nach, um aktuelle Probleme und Konflikte lösen zu können.
Mit ihrer Strategie zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung antwortet die Bundesregierung auf die Herausforderungen des globalen Wettbewerbs an das Wissenschafts- und Innovationssystem in Deutschland. Dabei spielen die Regionalstudien (area studies) eine bedeutende Rolle. Für Erhalt und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit im Globalisierungsprozess ist es essentiell, dass die Fernkompetenz Deutschlands in Bezug auf verschiedene Weltregionen gezielt weiterentwickelt wird. Nur wenn ein breites Spektrum an Expertise bereit steht, wird es möglich sein, erfolgreich mit verschiedenen Weltregionen zu kommunizieren. Deshalb werden in diesem Förderschwerpunkt besonders die methodisch-fachliche Exzellenz, die strukturelle Weiterentwicklung der Regionalstudien sowie eine angemessene regionale Repräsentativität angestrebt. Informationen über die bereits geförderten Projekte sind unter pt-dlr-gsk.de/de/1035.php erhältlich.
Die Regionalstudien in Deutschland halten zwar ein breites Spektrum an Wissen über verschiedene Weltregionen, Kulturen und Gesellschaften bereit. Manche Einzeldisziplinen haben aber eine starke historisch-philologische Ausprägung und eine Zusammenarbeit mit anderen systematischen Disziplinen erfolgt eher punktuell. Hinzu kommt, dass die institutionelle Verankerung äußerst heterogen ist. Sie reicht von einzelnen Professuren und Seminaren bis zu Zentren und Fakultäten.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt daher im Rahmen der Förderinitiative “Freiraum für die Geisteswissenschaften” den bereits seit 2008 bestehenden Förderschwerpunkt “Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien (area studies)” durch die weitere Förderung von Projekten zur Weiterentwicklung inneruniversitärer Strukturbildung und Kooperation nachhaltig auszubauen.
Ziel des Förderangebotes ist es, die in den Regionalstudien vorhandene Fernkompetenz sowohl durch den Aufbau von inneruniversitären Zentren für Regionalstudien als auch durch neue Formen der inneruniversitären und interdisziplinären Kooperation zu bündeln, weiterzuentwickeln und zu erproben. Gleichzeitig sollen fachspezifische und interdisziplinäre Fragestellungen, auch mit transregionalen Bezügen, vorangetrieben werden. Das Förderangebot soll auch zur Sicherung und Weiterentwicklung der sogenannten kleinen Fächer beitragen.
Konkret soll die Förderung dazu dienen,
- die strukturelle Stärkung der Regionalstudien (area studies) weiterzuführen
- Inhalte sowie methodische und theoretische Ansätze der Regionalstudien weiter zu entwickeln
- neue Formen der Kooperation regionalwissenschaftlicher Fächer mit anderen systematischen Disziplinen aus Geistes-, Sozial-, Wirtschafts- und Rechtswissenschaften, Natur- und Ingenieurwissenschaften zu entwickeln
- vernetzte, interdisziplinäre Orte der Expertise in Deutschland sichtbar zu machen, die auf innovativen Konzepten beruhen und ein Movens in diesem Wissensfeld erzeugen
- bestehende Einrichtungen im Ausland einzubeziehen und vorhandene Kontakte sowie Ressourcen effektiver zu nutzen
- Anwendungsfelder für geistes- und sozialwissenschaftliches Wissen bspw. durch den Aufbau und die Erprobung von Beratungsleistungen zu erschließen.
Mit diesem Förderangebot möchte das BMBF im Rahmen seiner Förderinitiative “Freiraum für die Geisteswissenschaften” die geistes- und regionalwissenschaftliche Forschungslandschaft in Deutschland stärken und weiterentwickeln. Damit werden auch Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Regionalstudien (area studies) von 2006 aufgegriffen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden forschungsstarke Vorhaben, die die inneruniversitäre Strukturbildung und Vernetzung vorantreiben und zu einer stärkeren Kooperation der Regionalstudien mit den systematischen Disziplinen oder der Regionalstudien untereinander sowie zu deren inhaltlicher und methodischer Weiterentwicklung beitragen. Nicht gefördert werden Kompetenznetze zwischen Universitäten bzw. Forschungseinrichtungen verschiedener regionaler Standorte, die Bestandteil der ersten Bekanntmachung zu den Regionalstudien vom 14.10.2008 waren.
Die Bewerbung setzt die Kooperation von Regionalstudien mit mindestens einer anderen systematischen Disziplin oder verschiedener Regionalstudien miteinander voraus. Gefördert werden innovative, interdisziplinäre Forschungskonzepte, die transregional oder auf einzelne Regionen ausgerichtet sein können und einen deutlichen Mehrwert zur Weiterentwicklung der Regionalstudien in Deutschland liefern. Das Konzept soll verdeutlichen, wie die Verbindung in die umgebenden Fächerkulturen und systematischen Wissenschaften bzw. der regionalwissenschaftlichen Disziplinen untereinander intensiviert werden kann und wie Knotenpunkte im Ausland einbezogen werden können.
Auf der Grundlage einschlägiger Vorleistungen sind folgende Ausgaben zuwendungsfähig:
- Geschäftsstelle/Koordination einer inneruniversitären Vernetzung (Freistellung durch Finanzierung einer Vertretung, Sekretariat)
- gemeinsame Forschungsvorhaben auf Basis des Forschungskonzepts (Post-Doc-Stellen, Doktoranden-Stellen, Stipendien für Gastwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, studentische Hilfskräfte, Auslandsaufenthalte deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler)
- Konferenzen, Workshops, summer schools
- Öffentlichkeitsarbeit (inkl. Beratungsmodule etwa durch die Einbindung von kompetenten Transferakteuren)
- Reisemittel (In- und Ausland)
- Geschäftsbedarf
Öffentliche Sichtbarkeit im In- und Ausland ist bereits während der Laufzeit erwünscht. Regionalwissenschaftlich orientierte Einzelforschung kann eingebunden werden.
Es wird erwartet, dass die Vorhabenbeschreibungen Aussagen zur Verstetigung der Aktivitäten nach Auslaufen der Förderung enthalten.
Nicht gefördert werden Vorhaben,
- denen ein additives Verständnis von disziplinenübergreifender Zusammenarbeit zugrunde liegt, ohne dass die Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Disziplinen in die einzelnen Disziplinen zurückwirkt
- die vorrangig der Qualifikation von Promovierenden dienen
- die vorrangig der Konzeption von (Master-)Studiengängen dienen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist ausdrücklich erwünscht, sie können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen.
Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (bspw. unter www.nks-swg.de). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von jeweils bis zu vier Jahren als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt werden. Bei erfolgreicher Evaluation kann eine Fortsetzung für weitere zwei Jahre beantragt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
7. Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den folgenden Projektträger beauftragt:
Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.pt-dlr.de
Ansprechpartner ist:
Dr. Cedric Janowicz
Tel.: 0228 / 3821-1568
Fax: 0228 / 3821-1500
E-Mail: cedric.janowicz@dlr.de
Es wird dringend empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich und in der FAQ-Liste unter pt-dlr-gsk.de/de/1035.php abrufbar.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Auswahlverfahren ist zweistufig in dem Sinne, dass zunächst begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen vorgelegt werden und nach ggf. positiver Begutachtung die Aufforderung zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen unter Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” erfolgt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 30.11. 2011 vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorschläge können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
Aus der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.
Den Vorhabenbeschreibungen ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem das Thema, die antragstellende Institution mit Personen, Name des/der Koordinators/Koordinatorin, die beantragte Laufzeit und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Die Vorhabenbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen (DIN-A 4, 1,5-zeilig). Es ist ein Anhang von maximal 10 Seiten gestattet (Publikationsverzeichnis, CV, Absichtserklärungen etc.). Eingereicht werden sollen ein ungebundenes Exemplar (einseitig bedruckt) und 10 ungebundene Kopien (doppelseitig bedruckt) sowie eine CD mit der Vorhabenbeschreibung (Vorhabenbeschreibung und ggf. Anhang zusammengefasst in 1 PDF-Dokument).
Die Vorhabenbeschreibungen sollen sich an folgender Gliederung orientieren:
- Zusammenfassung
- Forschungsfragestellung und -konzept für 4 Jahre
- Ausgangssituation an der Universität
- Darstellung des Vernetzungskonzepts und der Arbeitsteilung
- erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung (internationale Sichtbarkeit, Vermittlung/Beratung auch außerhalb der wissenschaftlichen Community)
- Vorarbeiten der Antragstellenden
- Erklärungen zur Verstetigung über die Projektlaufzeit hinaus
- Arbeits- und Zeitplan
- Finanzierungsplan
Bewertungskriterien für eine Förderung von Vorhaben sind neben den inhaltlichen und formalen Voraussetzungen die folgenden Punkte:
- innovativer Beitrag und Mehrwert des Vorhabens zur strukturellen Weiterentwicklung der Regionalstudien am Standort und in Deutschland
- zu erwartende strukturbildende und vernetzende Effekte
- Originalität und wissenschaftliche Qualität
- interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe (Beteiligung systematischer Disziplinen oder verschiedener Regionalstudien)
- eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Vorhabens
- Einbezug des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Verbindung zur universitären Lehre und Rückkopplung von Vorhabenergebnissen
- inner- und außerwissenschaftliche Verwertungsperspektiven
- internationale Zusammenarbeit (auch Synergieeffekte, Kooperationen und Art der lokalen wie internationalen Zusammenarbeit z. B. mit bereits existierenden Einrichtungen)
- Stärkung der Regionalstudien als Anziehungspunkte für ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Beitrag zur Wahrnehmung und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands als Forschungsstandort.
Auf der Grundlage der Bewertung durch externe Sachverständige entscheidet das BMBF nach abschließender Prüfung. Das Auswahlergebnis wird den Antragstellenden schriftlich mitgeteilt. Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf die Rückgabe der eingereichten Unterlagen.
7.2.2 Vorlage von förmlichen Förderanträgen und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Koordinator/in die förmlichen Förderanträge (elektronisches Antragssystem “easy”) vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Einrichtungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Nachrichten
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien zur Fortführung des Förderschwerpunktes Stärkung und Weiterentwicklung der Regionalstudien (area studies) [31.05.2011]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Deutschland, global
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, Geistes- und Sozialwiss., Internationalisierung
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Bekanntmachung des BMBF von Richtlinien zur Förderung von europäischen Forschungsprojekten im Bereich neurodegenerative Erkrankungen: Optimierung von Biomarkern und Harmonisierung ihrer Verwendung zwischen klinischen Zentren
http://www.bmbf.de//foerderungen/16349.php
Stichtag: 05.09.2011
Vom 2. Mai 2011
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Bevölkerung Europas wird zunehmend älter: Derzeit sind 16 % der Europäer über 65 Jahre alt, und es wird erwartet, dass diese Zahl auf 25 % im Jahr 2030 ansteigt.
Neurodegenerative Erkrankungen weisen einen deutlichen Bezug zum Lebensalter auf, wobei ältere Menschen ein erhöhtes Erkrankungsrisiko haben. Laut einer Schätzung beliefen sich die Behandlungskosten von neurodegenerativen Erkrankungen in den europäischen Gesundheitssystemen im Jahr 2006 auf 72 Milliarden Euro. Die Wirkungen von Therapien zur Behandlung von neurodegenerativen Erkrankungen sind begrenzt und setzen vor allem bei den Symptomen an, nicht jedoch bei den Ursachen. In diesem Zusammenhang wurde die Initiative ,Joint Programming on Neurodegenerative Diseases, in particular Alzheimer’s Disease’ (JPND) gegründet (www.neurodegenerationresearch.eu), deren Ziel es ist, europaweite Aktivitäten von Forschungsförderorganisationen besser zu koordinieren. Dies soll auf der Basis einer gemeinsamen Forschungsagenda geschehen, die derzeit vorbereitet wird.
Eine der größten noch ungelösten Herausforderungen bei der Diagnose und der Verlaufsüberwachung von neurodegenerativen Erkrankungen ist das Fehlen von sensitiven und zugleich spezifischen Biomarkern, die zuverlässig in großen multizentrischen Studien verwendet werden können. Daher ist es ein dringendes Anliegen, mit der Entwicklung von optimal aussagekräftigen Biomarkern und mit einer Verständigung über ihre Verwendung die Grundlagen für die Etablierung von risikostratifizierten Kohorten und für zukünftige multizentrische Diagnose- und Therapiestudien zu schaffen. Grundlegend hierfür ist die Harmonisierung von Verfahren zur Dokumentation, Sammlung und Aufbewahrung von Patientenproben und die Harmonisierung von Analysemethoden zur Bestimmung von Biomarkern zwischen klinischen Zentren. Beispielsweise variieren derzeit häufig die diagnostischen Schwellenwerte zwischen verschiedenen Laboratorien. Hingegen kann die Variabilität von Messwerten in der ganzen Bandbreite von unauffälligen bis hin zu pathologischen Befunden auch auf prä-analytische (z. B. Probenaufbewahrung), analytische (Durchführung der Analyse) und Assay bezogene (z. B. Qualität des Assays) Faktoren zurückgehen. Ein paneuropäisches Programm zur Definition optimaler Methoden, die flächendeckend eingesetzt werden können, sowie die Entwicklung von Richtlinien zur Anwendung dieser Methoden sind daher von höchster Priorität. Eine vergleichende Bewertung von Methoden zur Entnahme von Patientenproben und zur Erhebung von Patientendaten sowie Innovationen hierzu werden ebenso dringend benötigt wie Ansätze, um die Robustheit der Biomarker-Erfassung oder -auswertung über verschiedene Labore hinweg zu maximieren.
Im Rahmen von JPND wird daher die vorliegende länderübergreifende Bekanntmachung veröffentlicht, um neue Ansätze zur Optimierung von Biomarkern und zur Harmonisierung ihrer Verwendung zu unterstützen. Die folgenden Förderorganisationen haben beschlossen, diese gemeinsame multinationale Bekanntmachung zu fördern1, um hierdurch einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten zu realisieren. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen der jeweiligen Länder abgewickelt und wird zentral koordiniert durch das “Joint Call”-Sekretariat.
- Deutschland, Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Belgien,
- Agency for Innovation by Science and Technology (IWT)
- Fonds de la Recherche Scientifique (F.R.S.-FNRS)
- The Research Foundation – Flanders (FWO)
- Innoviris -The Brussels Institute for Research and Innovation
- Dänemark, Danish Strategic Research Council (DSF)
- Finnland, Academy of Finland (AKA)
- Frankreich, French National Research Agency (ANR)
- Großbritannien, Medial Research Council (MRC)
- Irland, Health Research Board (HRB)
- Italien, Ministry of Health (MOH)
- Luxemburg, National Research Fund (FNR)
- Niederlande, The Netherlands Organisation for Health Research and Development (ZonMw)
- Norwegen, The Research Council of Norway (FST)
- Polen, National Centre for Research and Development (NCBiR)
- Portugal, Foundation for Science and Technology (FCT)
- Slowakei, Ministry of Education, Science, Research and Sport
- Slovenien,
- Ministry of Higher Education, Science and Technology (MHEST)
- Slovenian Research Agency (ARRS)
- Spanien, Institute of Health Carlos III (ISCIII)
- Schweden, Swedish Research Council (SRC)
- Türkei, Scientific and Technological Research Council of Turkey (TÜBITAK)
Durch gemeinsame kooperative Forschungsansätze sollen Fortschritte bei der Entwicklung optimal informativer Biomarker erzielt und die Nutzung dieser Methoden harmonisiert werden. Synergieeffekte sollen ermöglicht werden, die allein auf nationaler Ebene nicht zu erreichen sind.
Für die operative Umsetzung der nationalen Teilvorhaben in einem Verbund gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben, die einen Mehrwert gegenüber bereits existierender Forschung darstellen, in dem sie sich auf neuartige Ansätze zur Verbesserung und Harmonisierung der Anwendung von Biomarkern im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen beziehen. Gefördert werden können Vorhaben zu folgenden neurodegenerativen Erkrankungen:
- Alzheimererkrankung und andere Demenzen
- Parkinsonerkrankung und mit Parkinson verwandte Erkrankungen
- Prionenerkrankungen
- Motoneuronerkrankungen
- Huntington-Krankheit
- Spinozerebelläre Ataxie (SCA)
- Spinale Muskelatrophie (SMA)
Ansätze, die sich primär auf andere Erkrankungen mit einer neurodegenerativen Komponente beziehen, sind nicht Gegenstand der Förderung. Insbesondere sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die verschiedene neurodegenerative Erkrankungen umfassen, jedoch sind auch Forschungsvorhaben zuwendungsfähig, die sich nur auf eine Erkrankung beziehen. Forschungsprojekte sollten insbesondere molekulare Biomarker zum Gegenstand haben, können aber auch Biomarker zur Bildgebung beinhalten. Rein kognitive und verhaltensbasierte Ansätze können nicht gefördert werden.
Der Arbeitsplan soll klar definierte Ziele zur Harmonisierung von Dokumentation, Entnahme und Aufbewahrung von Patientenproben sowie von Methoden zur Analyse von Biomarkern im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen enthalten, die innerhalb von drei Jahren erreichbar sein sollen. Der Mehrwert zu bereits vorhandenen Aktivitäten soll erklärt werden, und es soll die Bedeutung der geplanten Arbeiten für die europaweite Vereinheitlichung des Krankheitsverständnisses, des Managements, der Therapie oder der Gesundheitsversorgung im Hinblick auf neurodegenerative Erkrankungen dargelegt werden. Die Antragssteller müssen darstellen, dass sie angemessenen Zugang zu den relevanten, gut charakterisierten Patientengruppen oder passenden Biomaterial-Sammlungen haben. Existierende Kohorten oder Probensammlungen können zur Validierung genutzt werden. Antragssteller sollten außerdem nachweisen, dass sie die nötigen fachlichen Qualifikationen und Fähigkeiten besitzen, um die Studie durchzuführen oder dass angemessene Kollaborationsmöglichkeiten vorhanden sind.
Die Vorhaben sollen mindestens einen der folgenden Forschungsschwerpunkte abdecken:
- Untersuchungen zur Entwicklung oder zur Verbesserung von Biomarker-Assay-Systemen, so dass diese robust, reliabel, quantitativ und auf eine große Anzahl von Laboratorien und klinischen Zentren übertragbar sind.
- Arbeiten zur Etablierung von Strategien zur Probenentnahme und zum Monitoring von Biomarkern, die bei Patienten und klinischem Personal höhere Akzeptanz finden oder in ihrer Anwendung kosteneffektiver als bisherige Strategien sind.
- Standardisierung analytischer Methoden für bereits etablierte Biomarker und Biomarker-Kandidaten im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen. Dies kann die Anwendung von standardisierten Referenzmaterialien oder die vergleichende Evaluation alternativer Methoden mit einbeziehen.
Klinische “Outcome”- oder Interventionsstudien sind von dieser Bekanntmachung ausgeschlossen.
Um auf europäischer Ebene Bedeutung zu erlangen, wird erwartet, dass in den Anträgen Aktivitäten von Laboratorien oder Kliniken aus mindestens vier der in Nummer 1.1. aufgeführten Länder vernetzt werden. Von der Zusammenarbeit wird ein klarer Mehrwert erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind als deutsche Verbundteilnehmer staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, ggf. auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Kapazität in Deutschland, wie z. B. Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU; die Definition für KMU der Europäischen Gemeinschaft ist unter dem Link ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/facts-figures-analysis/sme-definition/index_en.htm einzusehen). Unternehmen, die zu mehr als 50 % im Besitz von Großindustrie sind, können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Sind Fachhochschulen im Rahmen dieses Auswahlverfahrens erfolgreich, besteht für sie die Möglichkeit einer zusätzlichen Förderung über die BMBF-Förderlinie “ProfilNT”. Entscheidungen hierzu erfolgen über ein gesondertes Antrags- und Auswahlverfahren. Nähere Informationen hierzu sind unter www.bmbf.de/de/1956.php erhältlich.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Es werden nur transnationale Forschungsverbünde gefördert; eine gemeinschaftliche Bewerbung aller Verbundteilnehmer wird vorausgesetzt. Arbeitsgruppen, die nicht aus einem unter Nummer 1.1 aufgeführten Land stammen, können ggf. an einem Verbundprojekt teilnehmen, sofern die Finanzierung ihrer Teilnahme anderweitig gesichert ist. Dazu ist im Antrag darzulegen, ob diese Finanzierung bereits gesichert ist oder wie sie bis zum geplanten Beginn des gemeinsamen Projektes gesichert werden soll. Sofern die Beteiligung solcher Arbeitsgruppen als essenziell für den wissenschaftlichen Erfolg des beantragten Forschungsprojektes betrachtet wird, müssen die betreffenden Arbeitsgruppen über den Verbundkoordinator den Nachweis der entsprechenden finanziellen Ressourcen vor der endgültigen Förderentscheidung vorlegen.
Die Zusammensetzung des Verbundes soll den Forschungszielen des geplanten Projektes angemessen sein und die notwendige kritische Masse zur Erreichung ehrgeiziger Ideen sicherstellen. Der Mehrwert internationaler Kooperation muss klar erkennbar sein.
Antragsteller müssen durch einschlägige Vorarbeiten in Forschung und Entwicklung zu Biomarkern von neurodegenerativen Erkrankungen ausgewiesen sein und die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen. Von den transnationalen Forschungsverbünden wird ein großer Einfluss auf den wissenschaftlichen Fortschritt bzw. die Krankenversorgung auf dem Gebiet der neurodegenerativen Erkrankungen erwartet.
Die Partner eines Verbundvorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln.
Für das geplante Projekt muss ein Koordinator benannt werden, der den Verbund nach außen hin repräsentiert und der für das interne Verbundmanagement verantwortlich ist. Dies beinhaltet beispielsweise das Abfassen von Berichten, Controlling, Öffentlichkeitsarbeit und die Sicherstellung von Urheberrechten. Zu den Aufgaben des Projektkoordinators gehört es, im Dezember jeden Jahres im Namen des Projektkonsortiums einen kurzen wissenschaftlichen Jahresbericht über den Fortschritt des Verbundprojekts beim “Joint Call”-Sekretariat einzureichen. Zudem muss der Projektkoordinator innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verbundprojekts im Namen des Projektkonsortiums einen wissenschaftlichen Abschlussbericht beim “Joint Call”-Sekretariat vorlegen. Weitere Vorgaben der einzelnen Förderorganisationen zur Berichterstattung können zusätzlich für jeden Teilprojektleiter gelten. Zuwendungsempfänger müssen sicherstellen, dass alle Ergebnisse (Publikationen etc.) transnationaler JPND-Projekte einen angemessenen Verweis auf JPND und die jeweiligen Förderorganisationen enthalten. Ansprechpartner für die jeweilige nationale Förderorganisation sind die Teilprojektleiter, die aus dem entsprechenden Land kommen.
Antragsteller sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können auch unter www.nks-lebenswissenschaften.de abgerufen werden.
5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen an die deutschen Verbundteilnehmer können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von in der Regel bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Mit einem Förderbeginn ist im Jahr 2012 zu rechnen.
Zuwendungsfähig für Antragsteller außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie (ausnahmsweise) projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellers zuzurechnen sind.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft [FhG] die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Hochschulen kann die sogenannte “Projektpauschale” gewährt werden. Weitere Hinweise dazu unter www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0026p.pdf.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden für die deutschen Verbundteilnehmer die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden für die deutschen Verbundteilnehmer grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).
7 Verfahren
7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen
Projektträger im DLR für das BMBF
- Gesundheitsforschung -
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Tel.: 0228-3821-1210
Fax: 0228-3821-1257
E-Mail: gesundheitsforschung@dlr.de
www.gesundheitsforschung-bmbf.de
beauftragt. Vorhabensbeschreibungen für die transnationalen Verbundprojekte (siehe Nummer 7.2.1) sind beim JPND-”Joint-Call”-Sekretariat für die gemeinsame Bekanntmachung einzureichen: www.neurodegenerationresearch.eu
Während die Vorhabensbeschreibung eines Verbundprojektes von den Teilprojektleitern aus den unterschiedlichen Ländern gemeinschaftlich eingereicht wird, erfolgt die Förderung der erfolgreichen Verbünde getrennt nach Teilprojekten von der jeweiligen Förderorganisation, bei der die Mittel beantragt werden, nach den Richtlinien dieser Förderorganisation. Es wird daher dringend empfohlen, vor Antragstellung mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen Kontakt aufzunehmen.
7.2 Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt, es findet aber nur ein fachlicher Begutachtungsschritt unter Beteiligung externer Experten statt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Stufe ist dem JPND-”Joint Call”-Sekretariat (www.neurodegenerationresearch.eu) zunächst eine Projektskizze für das beabsichtigte Verbundvorhaben über den jeweils vorgesehenen Verbundkoordinator bis spätestens zum 5. September 2011 in elektronischer Form über das Internet-Portal (www.pt-it.de/ptoutline/application/jpnd2011) vorzulegen. Im Hinblick auf die internationale Begutachtung und die international ausgerichtete Struktur des Förderschwerpunktes ist die Projektskizze in englischer Sprache vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Bei verspäteter Vorlage wird dringend die vorherige Kontaktaufnahme mit dem JPND-”Joint Call”-Sekretariat empfohlen. Eine Vorlage per E Mail oder Telefax alleine ist nicht möglich.
Die Projektskizze soll dem Gutachtergremium eine abschließende fachliche Stellungnahme erlauben. Sie ist anhand der dafür vorgesehenen Antragsbögen (“Proposal template”, siehe www.neurodegenerationresearch.eu) zu erstellen. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
Das JPND-”Joint Call”-Sekretariat wird zusammen mit den jeweiligen nationalen Förderorganisationen alle Projektskizzen auf die Einhaltung der formalen Vorgaben hin prüfen (z. B. Abgabedatum, Seitenzahl, Anzahl der beteiligten Länder, Einschluss aller notwendigen Angaben in Englisch). Anträge, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden zurückgewiesen. Antragsskizzen, die den formalen Kriterien entsprechen, werden einem international besetzten Gutachtergremium weitergeleitet.
Die gemeinschaftlich vorgelegten Antragsskizzen werden unter Beteiligung eines international besetzten Gutachtergremiums vor allem nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Relevanz der beantragten Projekte bezüglich der Ziele der Bekanntmachung
- Wissenschaftliche Qualität (innovatives Potential, Methodik)
- Durchführbarkeit (Verfügbarkeit von gut charakterisierten Patientenpopulationen/ proben, Angemessenheit des Arbeits- und Zeitplans, der beantragten Mittel sowie vorhandener Ressourcen)
- Internationale Wettbewerbsfähigkeit der beteiligten Forschungsgruppen auf dem Gebiet der Bekanntmachung (einschlägige Vorarbeiten, Expertise)
- Qualität der wissenschaftlichen Interaktion zwischen den Arbeitsgruppen und Mehrwert durch die Kooperation sowohl auf wissenschaftlicher Ebene als auch hinsichtlich der Transnationalität. Vorhaben, die dieses Kriterium nicht hinreichend erfüllen, können abgewertet werden.
- Potential der erwarteten Ergebnisse für eine zukünftige klinische Nutzung und andere gesundheitsrelevante Fragestellungen
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhaben ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In einer zweiten Verfahrensstufe werden die Antragsteller bei positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für die einzureichenden Formanträge sowie Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internet-Adresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” dringend empfohlen (Internet-Adresse siehe oben).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 2. Mai 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Angela Lindner
1 Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung
Quelle: BMBF
Weitere Informationen
Einrichtungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Nachrichten
Bahn frei für die erste europäische Forschungsstrategie zu neurodegenerativen Krankheiten [19.04.2010]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
EU
Zugeordnete Themen:
Gesundheit und Medizin, FuE-Förderung
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The German-Israeli Water Technology Cooperation Program – CALL FOR JOINT PROPOSALS for 2012
Stichtag: 31.07.2011
The German-Israeli Water Technology Cooperation Program
CALL FOR JOINT PROPOSALS for 2012
1. Objectives of funding and legal framework
1.1 Objectives of funding
Within the framework of the German-Israeli cooperation in Water Technology Research, the German Federal Ministry of Education and Research (BMBF), the Israeli Ministry of Science and Technology (MOST), and the Israeli Ministry of Industry, Trade and Labor (MOITAL) Office of the Chief Scientist (OCS), invite proposals for bilateral RD projects.
The research shall focus on solutions to the water problems in Israel and its direct neighbourhood and/or Germany. The research should be multidisciplinary and be potentially applicable to the needs of the water sector. In addition to scientific partners, projects should preferably include industrial partners as well as related stakeholders.
Qualifying participants in this framework may receive RD grants, respectively, from BMBF and MOST and/or MOITAL-OCS, represented by MATIMOP (Israeli Industry Center for RD), according to the applicable national funding procedures and regulations.
1.2 Legal framework
Projects can be funded under the terms of this call and of the agreements concluded between BMBF and MOST and/or MOITAL-OCS (for RD performing companies). In this respect, the general regulations for funding, including the consideration of intellectual property rights formulated by both ministries for all BMBF-MOST research co-operations, will be applied also to this field. In addition, for the German partners to be funded under this Call, the standard BMBF-guidelines for grant applications on expenditure or cost basis, respectively, must be followed in addition to the general regulations. Submitting a proposal does not automatically entitle applicants to a grant. Rather, grants will be awarded to proposals selected after the parties to this Call have assessed the proposals according to the criteria set out in paragraph 9 of this Call.
It is the intention of the parties to this Call to fund research proposals selected hereunder for the three-year duration of the project. However MOST-funding must be approved on an annual basis, with the funding for the second and third years to be approved in accordance with the provisions of the research contract. The parties to this Call reserve the right not to fund a second or third year of work for scientific-professional, administrative or budgetary reasons.
This Call is subject to cancellation in the event of unforeseen budgetary constraints.
2. Subject of research
Research projects will be carried out in the following fields:
- Disinfection and re-growth control
The objectives of the German-Israeli Water Technology Cooperation Program are as follows:
BMBF and MOST further agreed that future projects may also deal with water problems in third countries particularly in the arid, semi-arid, and tropical regions, enabling both countries to make a joint contribution to the goals defined by the World Summit on Sustainable Development in Johannesburg. For that purpose, both countries want to pool their water technology expertise for developing appropriate technologies and know-how, for example, in the areas of sea water desalination, reuse of waste water, drinking water and waste water technology, irrigation, and river basin management.
Priority will be given to projects based on novel ideas. It is recommended that working groups include multiple academic and industrial partners.
3. Eligibility
Grants can be awarded to applicants from academic institutions or public research institutes with experience in the relevant fields. Industrial partners are encouraged to participate in research teams.
According to the procedures of the Water Technology Cooperation Program, Israeli scientists who serve as Principal Investigators (PI’s) in ongoing projects within this program, are excluded from submitting a new proposal within the frame of this Call, except if their projects are in their last year. In such a case, the results achieved in their ongoing projects shall be attached to the new proposals and will be used to evaluate their abilities to accomplish the tasks and achieve the goals of their new proposals.
The project proposals must include a detailed description of the joint work-plan as well as a calculation and justification of the budget, for both the Israeli and German teams.
Joint German-Israeli Cooperation is Obligatory
The proposed project must be prepared and carried out jointly by the Israeli and the German project partners. For this purpose, BMBF and MOST will consider providing a grant that covers the travel expenses for one short visit of one of the potential research partners to either Israel or Germany, for the purpose of preparing the joint proposal. Such grants will not exceed 1,500 Euro.
Potential research partners interested in such a travel grant may submit their informal request by e-mail to the relevant contacts in Germany or Israel (see paragraph 11).
4. Regional Cooperation
Israeli partners may include researchers from neighbouring states and areas in their proposed research teams if the relevance of the expected project results may be increased thereby.
5. Duration of Project
The research should be planned for a period not exceeding three years.
6. Budget
The total BMBF/MOST budget for the Israeli partners in this program is up to EURO 1,000,000 of which MOST will contribute up to EURO 250,000.
Academic institutions and public research institutes may receive grants covering up to 100% of the additional, eligible, research-oriented expenses incurred by the project (e.g. travel personnel, equipment, expendable materials, not including salaries for permanent staff and principal investigators).
Profit-making institutions (industrial enterprises) may receive a grant, covering no more than 50 % of direct costs of their part of the project
An Additional Fund for Industrial Participation in the RD projects
The Office of the Chief Scientist (OCS) of the Ministry of Industry, Trade and Labor (MOITAL) will provide grants for Israeli industrial enterprises in accordance with the OCS procedures, rules and regulations.
Israeli companies should contact MATIMOP in advance in order to submit funding application to the OCS under this Call.
Funding of German academic and industrial partners in the projects under this Call
The German partner(s) may apply for direct funding from BMBF for their part of the work-plan in the joint projects subject to the approval of the mutual Israeli-German research proposal by both Ministries. Use of the electronic application system “easy” is obligatory.
7. Key Dates
Final date for submission of the proposals – July 31st, 2011
Intended project initiation date – until Midyear 2012
8. Guidelines for the Submission of Joint Research Proposals
Proposals should be submitted simultaneously by both the German and Israeli principal investigators, to MOST and BMBF, in English, on the appropriate forms. To MOST – 4 copies including one signed original, and the electronic version as e-mail attachment to the following address:
The Israeli partner should submit the joint full proposal to:
Mrs. Nurit Topaz
Director, Department of International Relations with Germany
and International Organizations
Ministry of Science and Technology
P.O. Box 49100
(Bldg. 3, HaKiriya HaMizrahit)
Jerusalem 91490
E-mail: nurit@most.gov.il
Israeli companies should also submit the electronic version of the proposal to:
Mrs. Ilana Gross
Program Manager, Matimop-Israeli Industry Center for RD
E-mail: ilana@matimop.org.il
The German partner should send only the electronic version of the joint proposal to:
Dr. Hans Joachim Metzger
Karlsruhe Institute of Technology
Project Management Agency Karlsruhe
Water Technology and Waste Management (PTKA-WTE)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: ++49-721-608-22355
Fax: ++49-721-608-922355
E-mail: hans-joachim.metzger@kit.edu
Internet: www.ptka.kit.edu/wte
Application forms are obtainable at the MOST website (www.most.gov.il) and from the Research Authorities of the universities in Israel. The use of the recently updated forms is obligatory.
Duly signed proposals may only be submitted via the Research Authorities of the universities or the management of the public research institutions by which the projects are to be carried out. In addition, the full proposal shall be submitted electronically.
9. Evaluation and Selection
Evaluation of the project proposals will be based on the following main criteria:
The proposals will be pre-evaluated and rated by international external reviewers. In accordance with the procedures of the Cooperation Program, all the proposals will be evaluated for final ranking by the Joint German-Israeli Program Committee.
The number of proposals to be approved by Ministries under this call will be determined after evaluating the project proposals in view of budget requirements and constraints.
Applicants of proposals, which are positively evaluated and which complement one another, may be requested to collaborate and prepare a joint project proposal.
10. Contracts
Upon approval of a research grant by the official authorities in Germany and in Israel, a research contract will be signed between MOST and the institution of the Israeli principal investigator.
11. Contact Information
For additional information contact the following local offices:
in Germany on behalf of BMBF:
Dr. Hans Joachim Metzger
Karlsruhe Institute of Technology
Project Management Agency Karlsruhe
Water Technology and Waste Management (PTKA-WTE)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
Tel.: ++49-721-608-22355
Fax: ++49-721-608-922355
E-mail: hans-joachim.metzger@kit.edu
Internet: www.ptka.kit.edu/wte
in Israel:
Ministry of Science and Technology
P.O.Box 49100 Jerusalem 91490
on scientific matters:
Dr. Husam Massalha
Division Director,
Environment and Agriculture
Tel: ++972-2-5411133 / 2
Fax: ++972-2-5815595
E-mail: husam@most.gov.il
on administrative matters:
Mrs. Nurit Topaz
Director, Department of International Relations with Germany and International Organizations
Tel: ++972-2-5411157
Fax: ++972-2-5825725
E-mail: nurit@most.gov.il
on behalf of MOITAL-OCS:
Mrs. Ilana Gross
Program Manager
RD Cooperation Programs Europe
MATIMOP, Israeli Industry Center for RD
Tel.: ++972-3-5118184
Fax: ++972-3-5177655
E-mail: ilana@matimop.org.il
12. Young Scientists Exchange Program (YSEP)
Young scientists are encouraged to participate in the exchange program that was initiated by BMBF and MOST in the framework of the German-Israeli Water Technology Cooperation Program. This is an open call for young Israeli and German scientists for a training period in the partner country for up to 6 months, but not less than 1 month. Funding will be provided to cover all necessary expenses of the applicant’s visit abroad, according to the provisions of the YSEP.
Applications for YSEP must be submitted in accordance with the terms and information provided on the following websites:
www.cogeril.de
www.most.gov.il
Weitere Informationen
Dokumente
The German-Israeli Water Technology Cooperation Program – CALL FOR JOINT PROPOSALS for 2012
Nachrichten
Bekanntmachung von Förderrichtlinien für deutsch-israelische Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich Wassertechnologie im Rahmen der BMBF-MOST-MOITAL-Kooperation [11.05.2011]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Deutschland, Israel
Zugeordnete Themen:
Umwelt u. Nachhaltigkeit
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Call for Proposals: Creation of Indian-European Social Sciences Networks
Stichtag: 15.09.2011
The German Research Foundation (DFG, Deutsche Forschungsgemeinschaft), the French Agence Nationale de la Recherche (ANR), the British Economics and Social Sciences Research Council (ESRC), the Dutch Organisation for Scientific Research (NWO) and the Indian Council for Social Sciences Research (ICSSR) have signed a Memorandum of Understanding on 21 January 2011. The aim of this agreement is to support intense networking and research cooperation along with the promotion of young researchers between researchers in India and the four European countries in well defined topics of mutual interest.
The agreement represents the first time an Indian research organisation has joined forces with the national social science research organisations from across Europe to find solutions to some of the biggest global problems including economic growth and development, energy and climate change, and health and well-being. Professor Alam mentioned on the occasion that international collaboration was critical to finding solutions to the major problems facing the world today. It adds value to the worldwide research base and helps inform decisions about how to tackle the impact of these problems on the global economy and society.
On the European side, this agreement will extend the current Open Research Area model which enables research teams in multiple countries to apply for funding from their national agencies through a single application and peer review process.
The ICSSR, an autonomous organisation of the Ministry of Human Resource Development, Government of India, has the unique distinction of being the only funding agency in India which has been vested with the responsibility of providing funds and in the Social Sciences throughout India. Thus, the ICSSR emerged as a natural partner for enhancing Indian-European collaboration in the social sciences.
Scope of Cooperation
The Indian and European partners should jointly formulate a high quality research and qualification programme to be implemented by researchers in at least two of the European partner countries and at least two groups from India. The programme should provide for regular exchanges of scientists, academic staff, post-doctoral fellows and doctoral students working in the defined project for the purpose of joint research.
The participation of the European and Indian groups should be of such significance – in terms of both content and size – that the joint programme can be expected to develop into an Indian-European network of competence of the highest academic quality.
In principle, any research area within the social sciences is eligible. The Principal Investigators from both sides should thoroughly discuss the details of the project in advance, before finalising and submitting the project proposals to the ICSSR, on the Indian side, and the NWO on the European side, before the 15 September 2011, at 4 pm.
The funding decision will be taken in a joint selection panel with experts chosen from the participating agencies and the ICSSR.
Proposal Submission
Draft proposals for the establishment of an Indian-European network shall first be submitted to the NWO following the regular terms and conditions in the call for proposals and the “Form for the Submission of Proposals”. The DFG will fund the German partners of such a network from the national funding budget, on the basis of a positive review of the joint proposal.
Further information
www.nwo.nl/nwohome.nsf/pages/NWOP_8GGJ9C_Eng
Indian Council for Social Science Research: www.icssr.org
Link to the Memorandum of Understanding: www.dfg.de/en/dfg_profile/international_context/int_partners/index.html
Information for applications to the DFG: www.dfg.de/ora Indian-European Research Networking
www.dfg.de/download/pdf/foerderung/internationale_kooperation/open_research_area/ora_hinweise_antraege_indisch_europaeische_forschungsnetzwerke.pdf
Contact at the ICSSR:
Dr. Jehangir, Head of the Department for International Collaboration
Phone +91 11 2674-2351
Contact at the NWO (Lead Agency for the submission and administration of all European proposals):
Dr. Berry J. Bonenkamp, Netherlands Organisation for Scientific Research (NWO), Division for the Social Sciences, Senior Policy Officer, Coordinator International Affairs
Phone: +31 70 344 09 50
Fax: +31 70 383 28 41
B.Bonenkamp(at)nwo.nl
Postal address: PO Box 93461, NL-2509 AL The Hague, The Netherlands
Visitors address: Laan van Nieuw Oost-Indië 300, NL-2593 CE The Hague
Contacts at the DFG for application of an Indian-European network in the social sciences:
Dr. Torsten Fischer
Director
DFG Office India
2, Nyaya Marg, Chanakyapuri
110021 New Delhi, India
Phone +91 11 4922-4999
Torsten.Fischer(at)dfg.de
Dr. Corinne Flacke-Neudorfer
Deutsche Forschungsgemeinschaft
Gruppe Geistes- und Sozialwissenschaften
Kennedyallee 40
Phone +49 228 885-2875
53175 Bonn, Germany
Corinne.Flacke(at)dfg.de
Quelle: Information für die Wissenschaft No. 19, 9 May 2011
Weitere Informationen
Nachrichten
Call for Proposals: Creation of Indian-European Social Sciences Networks [10.05.2011]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Niederlande
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, Geistes- und Sozialwiss., FuE-Personal
Englische Version dieses Eintrags
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Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) von Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Argentinien
Stichtag: 01.07.2011
Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung. Richtlinien zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Argentinien
Vom 01.03.2011
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung zur Förderung von Anbahnungsprojekten im Rahmen der deutsch-argentinischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen (im Rahmen privatrechtlicher Zuwendungsverträge) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Förderung der Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und technologischen Entwicklung zwischen Deutschland und Argentinien, durch die Unterstützung des Wissenschaftleraustausches bei gemeinsamen Forschungsprojekten. Bevorzugt werden anwendungsnahe Projekte und Projekte mit Industrie/KMU-Beteiligung.
Schwerpunktbereiche dieser Bekanntmachung
- Umweltforschung und -technologie (einschl. erneuerbare Energien sowie Meeres- und Polarforschung)
- Medizin
- Biotechnologie
- Materialforschung
- Nanotechnologien
- Physikalische und Chemische Technologien
- Informations- und Kommunikationswissenschaften
- Sozialwissenschaften
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind deutsche Forschungseinrichtungen, Hochschulen und KMU.1
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Die beantragten Forschungsprojekte müssen von zwei oder mehr Forschergruppen aus Deutschland und Argentinien unterstützt werden. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, müssen die beteiligten Einrichtungen erklären, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (Personalkosten etc.) zur Verfügung stehen.
Jedem Projekt steht auf deutscher Seite sowie argentinischer Seite ein Leiter vor, dies gilt auch wenn mehr als zwei Forschergruppen bzw. forschungsorientierte KMUs in einem Land beteiligt sind. Der jeweilige Projektleiter muss seinen Antrag auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der für die WTZ zuständigen Stelle des eigenen Landes (in Argentinien bei MinCyT und in Deutschland beim IB) einreichen. Dies muss gleichzeitig in beiden Ländern erfolgen, da nur einseitig gestellte Anträge nicht berücksichtigt werden können.
5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung / Austausch von Experten und besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlern
Die Förderung erfolgt durch beide Länder anteilig. Die Flugkosten bis zum Ort des Projektpartners werden vom entsendenden Land, das Tagegeld vom aufnehmenden Land übernommen.
a) Reisen nach Argentinien
Deutsche Projektwissenschaftler, die nach Argentinien reisen, erhalten
- Flugtickets: Economy-Class vom Abreiseort bis zum Ort des Partners
- Tagegeld in Argentinien:
220 arg. Pesos (1.-15. Tag)
4.000 arg. Pesos für 21 Tage
4.500 arg. Pesos für 1 Monat
- Unterkunft in Argentinien (in der Verantwortung der Partnereinrichtung)
b) Aufenthalte in Deutschland
Der Aufenthalt besonders qualifizierter argentinischer Nachwuchswissenschaftler und Experten in Deutschland wird für eine Dauer von maximal 3 Monaten mit feststehenden Pauschalen in Höhe von 104,– Euro/Tag bzw. 2300,– Euro/Monat bezuschusst. Für einzelne Tage eines Folgemonats wird eine Tagespauschale von 77,– Euro/Tag gezahlt. Beiträge zur Krankenversicherung und ggf. anderen Versicherungen sind aus diesen Zuwendungsbeträgen selbst zu entrichten.
c) Sachmittel und sonstige Kosten
Die Gewährung von Sachmittelzuschüssen ist in begrenztem Umfang und in begründeten Ausnahmefällen möglich.
d) Grundsätzlich nicht übernommen oder bezuschusst werden:
- Personalkosten
- die übliche Grundausstattung, wie: Aufwendungen für z.B. Büromaterial oder Kommunikation, Labor- und EDV-Ausstattung
Die Projekte können bis zu einer Laufzeit von 2 Jahren unterstützt werden.
6. Verfahren
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahmen hat das BMBF das Internationale Büro beauftragt:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (IB)
im Projektträger
beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Dr. Cornelia Andersohn
E-Mail: cornelia.andersohn@dlr.de
Telefon: 0228-3821-438
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Gabriele Al-Khinli
E-Mail: gabriele.al-khinli@dlr.de
Telefon: 0228-3821-435
Die koordinierende Stelle in Argentinien ist:
Ministerio de Ciencia, Tecnología e Innovación Productiva, MinCyT
Dirección de Relaciones Internacionales
Lic. Karina Pombo
Coordinadora Programas de Cooperación Bilateral
Avda. Córdoba 831
Ciudad Autónoma de Buenos Aires
República Argentina
Ansprechpartnerin:
Karina Pombo
Tel.: ++ 54 4891-8470/73
Fax : ++ 54 4312-7203
Email: kpombo@mincyt.gov.ar
Weitere Informationen befinden sich unter:
www.mincyt.gov.ar Financiamiento/Convocatorias abiertas
6.1 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
Die Annahme von Projektvorschlägen erfolgt bis spätestens zum 1. Juli 2011, 18:00 Uhr unter der oben angegebenen Adresse des Internationalen Büros.
Das Förderverfahren ist einstufig. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist die Nut-zung des elektronischen webbasierten Antragssystems “ewa” zu verwenden die unter folgender Internetadresse aufgerufen werden kann: www.ewa.internationales-buero.de
Zusätzlich zur elektronischen Antragstellung ist eine vom deutschen und ausländischen Partner unterschriebene und gestempelte Version des endgültigen (in der elektronischen Antragstellung finalisierten) Antrags per Post bis zum 8.07.2011 an folgende Adresse zu senden:
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.
Internationales Büro des BMBF
Gabriele Al-Khinli
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
E-Mail : gabriele.al-khinli@dlr.de
Tel. 0228-3821-435
Bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung wenden Sie sich bitte an :
Martina Lauterbach
E-Mail : martina.lauterbach@dlr.de
Telefon : 0228-3821-734
Die Vorlagefrist ist keine Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Anträge können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Die eingegangenen Förderanträge werden unter Beteiligung externer Gutachter/Gutachterinnen anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Übereinstimmung mit den vorgegebenen inhaltlichen Schwerpunkten und Erfüllung der vorgegebenen formalen Bedingungen
- Kompetenz und Exzellenz des Antragstellers und der beteiligten Partner
- Fachliche Qualität und Originalität des Vorhabens
- Bezug zu den Fachprogrammen des BMBF bzw. des EU-Forschungsrahmenprogramms
- Anbahnung neuer Partnerschaften
- Förderung von Nachwuchswissenschaftern
- Wissenschaftlicher Nutzen der Kooperation und ggf. ökonomische Verwertbarkeit der erwarteten Ergebnisse.
Die Projekte werden in beiden Ländern bewertet. Es werden nur Projekte in die Förderung aufgenommen, die von beiden Ländern als förderwürdig angesehen werden. Auswahl der Projekte und Umfang der Förderung erfolgt unter Einbeziehung der von beiden Ländern für die Schwerpunktbereiche benannten Gutachter. Mit der Förderentscheidung ist im November 2011 zu rechnen.
Es ist geplant, mit den zur Förderung angenommenen Projekten ab 1. März 2012 zu beginnen.
Auf der Grundlage der Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Alle Antragsteller werden voraussichtlich im Laufe des Dezember 2011 über das Ergebnis der wettbewerblichen Auswahl schriftlich informiert.
Mit den ausgewählten Antragstellern wird das IB im Auftrag des BMBF einen privatrechtlichen Zuwendungsvertrag abschließen.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Kündigung des Zuwendungsvertrages und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 01.03.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Irina Ehrhardt
——————————————————————————–
1 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unterneh-men, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. EUR beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen be-schäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. EUR beträgt In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d. h., sie sind entweder völlig unabhängig, oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25 %) (siehe Ab-schnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50 % nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23)
Quelle: ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
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Aktuelle Bekanntmachung zur Förderung der Wissenschaftlich-Technologischen Zusammenarbeit mit Argentinien [31.03.2011]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Argentinien, Deutschland
Zugeordnete Themen:
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