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Gemeinsamer deutsch-russischer Förderwettbewerb des BMBF und des Russischen Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE) im Bereich angewandter industrienaher Forschung sowie der Kooperation innovativer KMU
http://www.bmbf.de//foerderungen/17327.php
Stichtag: 15.12.2011
Vom 4.Oktober 20111.
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Vor dem Hintergrund der zwischen Deutschland und Russland bestehenden “Strategischen Partnerschaft auf dem Gebiet der Bildung, Forschung und Innovation” (www.deutsch-russische-partnerschaft.de) ist die Förderung deutsch-russischer Kooperationen im Bereich angewandter, industrienaher und innovativer Forschung und Entwicklung von besonderer Bedeutung.
In diesem Zusammenhang haben das Internationale Büro (IB) im Auftrag des BMBF und der FASIE im Dezember 2007 eine Vereinbarung geschlossen, um künftig gemeinsam deutsch-russische Kooperationsprojekte zu fördern. Nach drei erfolgreichen gemeinsamen Bekanntmachungen 2008, 2009 und 2010 wollen beide Projektträger ihre Kooperation nun verstetigen und veröffentlichen hiermit erneut einen gemeinsamen Förderwettbewerb.
Die Bekanntmachung richtet sich vor allem an forschungsaktive deutsche Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU)1, und russische innovative kleine Unternehmen. Auf deutscher Seite sind auch Forschungseinrichtungen und Hochschulen antragsberechtigt.
Ziele der Fördermaßnahmen sind deutsch-russische Kooperationsprojekte, die thematisch den aus deutscher und russischer Sicht prioritären Zukunftstechnologien zuzurechnen sind.
1.2 Rechtsgrundlage
Für deutsche Antragsteller:
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen in Form von privatrechtlichen Zuwendungsverträgen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für russische Antragsteller:
Die Projekte können vom FASIE nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen der Russischen Föderation zur Projektförderung sowie gemäß seiner eigenen Förderrichtlinien im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gefördert werden.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese FuE-Vorhaben müssen den untenstehenden Bereichen zuzuordnen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern für einen beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden themenübergreifend Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus folgenden thematischen Bereichen:
- Biotechnologie und Gesundheitsforschung
- Medizinische Genomforschung
- Postgenome Technologien und Proteomik
- Medizintechnik.
- Nanotechnologien
- Nanokeramik
- Biokompatible und biofunktionale Materialien
- Biomimetische Materialien
- Moderne funktionale Materialien, Oberflächen und Beschichtungen
- Ersatz für toxische Substanzen oder seltene Elemente.
- Optische Technologien
- Optische Technologien in der Produktion
- Optische Messtechnik und Sensorik
- Optische Komponenten und Systeme
- Beleuchtungs- und Displaytechnologie (insbesondere LED und OLED)
- Organische Elektronik
- Biophotonik.
- Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
- IKT für Maschinenbau/Automatisierung: Überwachung und Steuerung von Prozessen, in Produkte eingebettete Hard- und Softwaretechniken (“Embedded Systems”)
- IKT für Gesundheit/Medizin: Telemedizin, intelligente Patientensysteme für Krankenhäuser, neue diagnostische Verfahren, autarke Überwachungssysteme von Risikopatienten
- Mensch-Technik-Interaktion: Kommunikation mit IT-Systemen über Sprache, Gestik, Mimik und Haptik
- IKT für Logistik und Dienstleistungen: Echtzeitmanagement von Logistikketten, vollautomatisierte Lagersysteme, Telematik.
- Umwelttechnologien
- Integrierter Umweltschutz in der industriellen Produktion
- Klimaschutztechnologien und CO2-Verminderung
- Materialeffizienz, Recycling und Schließung von Stoffkreisläufen
- Wassertechnologien, Wassermanagement
- Energieeffizienz.
3. Zuwendungsempfänger
Auf deutscher Seite:
Die Förderung zielt ab auf durch Unternehmen geführte Projekte – mindestens ein Unternehmen, vorzugsweise KMU (optische Technologien) bzw. KMU (andere Themenbereiche) und eine Forschungseinrichtung auf deutscher Seite – der Forschung und Entwicklung zu Produkten und/oder Verfahren. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden.
Eine Förderung von Einzelvorhaben sowie von Verbundvorhaben allein zwischen wissenschaftlichen Partnern ist nicht beabsichtigt. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.
Auf russischer Seite:
Innovative kleine Unternehmen in Einklang mit der in Russland gültigen Definition nach Art. 4 des Föderalen Gesetzes Nr. 209-FZ oder 217 FZ.
4. Zuwendungsvoraussetzungen/Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Zur Antragstellung berechtigt sind Konsortien aus mindestens drei Partnern, davon einer auf russischer Seite und zwei auf deutscher Seite. Dem russischen Projektpartner werden die Zuschüsse vom FASIE gewährt. Dem deutschen Projektpartner werden die Zuschüsse vom BMBF im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung oder im Rahmen der Programmlinie Photonik Forschung Deutschland gewährt.
Projekte können in der Regel mit bis zu 100.000 Euro – bzw. auch höher auf dem Gebiet der optischen Technologien – von deutscher Seite unterstützt werden. Die Projekte werden von der deutschen und der russischen Seite mit einer Förderlaufzeit von höchstens 30 Monaten gefördert.
Zuschüsse von der deutschen Seite:
- Personalkosten
- Reisekosten (Flugkosten für Deutsche nach Russland, Tagespauschale für russische Partner in Deutschland)
- Dienstleistungen dritter Organisationen
- Materialien, Sachmittel
- Geräte (nur für Anwendungen im Bereich der optischen Technologien)
- Sonstige Ausgaben (z.B. für Workshops in Deutschland, für die Anmeldung und Erteilung von Schutzrechten, für die gemeinsame Vermarktung der Expertise)
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Einzelheiten können einem Merkblatt des BMBF, Vordruck 0110 (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html), entnommen werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50% anteilfinanziert werden können.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 100% gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU entsprechend der KMU-Definition der Europäischen Kommission (siehe: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/industrial-competitiveness/) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.
Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern letztere als Verbundpartner mitwirken. Als angemessen gilt in der Regel, wenn in Summe über den Verbund eine Eigenbeteiligung der Verbundpartner in Höhe von mindestens 50% an den Gesamtkosten des Verbundprojekts erreicht wird. Gegebenenfalls zu gewährende Boni für KMU können auf diese Verbundförderquote angerechnet werden.
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis (für den Bereich optische Technologien) werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis (für den Bereich optische Technologien) werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Zuschüsse von der russischen Seite:
- Personalkosten
- Reisekosten innerhalb Russlands
- Dienstleistungen dritter Organisationen im Bereich FuE
- Materialien, Rohstoffe, Zubehör
- Anlagen
- Sonstige Ausgaben (Büromieten, Anlagen, Telefonkosten und Bankdienstleistungen)
5. Verfahren
5.1 Einschaltung von Projektträgern und Anforderung von Unterlagen
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme von der deutschen Seite hat das BMBF das IB und die VDI TZ GmbH beauftragt, beim IB sind die Projektskizzen einzureichen:
Internationales Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
im Projektträger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
Iryna Ibel
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Internet: http://www.internationales-buero.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: IKT, Mikrosystemtechnik)
Maria Josten
Telefon: 0228-3821-1415
E-Mail: Maria.Josten(at)dlr.de
Fachlicher Ansprechpartner beim Internationalen Büro: (Bereiche: Biotechnologie und Nanotechnologie [incl. Materialforschung])
Dr. Jörn Grünewald
Telefon: 0228-3821-1457
E-Mail: Joern.Gruenewald(at)dlr.de
Fachliche Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro: (Bereiche: Gesundheitsforschung, Umwelttechnologien)
Dr. Marion Mienert
Telefon: 0228-3821-1469
E-Mail: Marion.Mienert(at)dlr.de
Fachlicher Ansprechpartner bei VDI TZ:
(Bereich Optische Technologien)
VDI Technologiezentrum GmbH
- Projektträger Optische Technologien -
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Dr. Siegfried Schubert
Tel.: 0211-6214-411
E-Mail: schubert(at)vdi.de
Administrative Ansprechpartnerin beim Internationalen Büro:
Iryna Ibel
Telefon: 0228-3821-1803
E-Mail: Iryna.Ibel(at)dlr.de
Ansprechpartner bei technischen Fragen zur Internet-basierten Antragstellung:
Maik Brattan
Telefon: 0228-3821-1651
E-Mail: Maik.Brattan(at)dlr.de
Die Fördermaßnahme von der russischen Seite wird vom FASIE abgewickelt. Die Projektskizzen (Form A, B zum Herunterladen) sollen bei FASIE in elektronischer Form eingereicht werden (siehe Nummer 6):
Foundation for Assistance to Small Innovative Enterprises (FASIE)
1 Obydensky per, 1, bld 5
119034 Moscow, Russia
Olga Levchenko
Telefon: +7 495 231 38 51
E-Mail: Levchenko(at)fasie.ru
5.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
Das Förderverfahren ist zweistufig.
Deutsche und russische Antragsteller, die ein Konsortium bilden wollen, sollen bis zum 15. Dezember 2011 eine das gemeinsame Projekt beschreibende Skizze in elektronischer Form (PDF-Datei) termingerecht und vollständig parallel beim IB des BMBF (deutsche Antragsteller) bzw. bei FASIE (russische Antragsteller) einreichen. Skizzen, die nur auf einer Seite eingereicht werden, bleiben unberücksichtigt und werden als nicht förderwürdig betrachtet.
Stufe 1
In der ersten Stufe sind zunächst den Projektträgern und FASIE bis spätestens zum 15. Dezember 2011 Projektskizzen vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden. Die Verbundpartner reichen, vertreten durch den Koordinator, eine gemeinsame, begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 15 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12) beim IB ein. Die Projektskizze muss der kommentierten Mustergliederung folgen.
Es steht den Antragstellern frei, weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind. Eine förmliche Kooperationsvereinbarung ist für die erste Phase (Projektskizze) noch nicht erforderlich, jedoch sollten die Partner die Voraussetzungen dafür schaffen, bei Aufforderung zur förmlichen Antragstellung (Stufe 2, siehe unten) eine förmliche Kooperationsvereinbarung zeitnah zum Projektbeginn treffen zu können. Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben.
Die eingegangenen Projektskizzen werden durch unabhängige Experten in Deutschland und in Russland nach folgenden Kriterien bewertet:
- fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
- Risiken und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzeptes
- technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
- Qualität des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette
- Einbeziehung von KMU.
Auf der Grundlage der gemeinsamen deutsch-russischen Bewertung werden die für eine Förderung vorgesehenen Verbundprojekte ausgewählt. Das Ergebnis der Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch die Förderorganisation mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über den Koordinator informiert.
Stufe 2
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen oder unmittelbar beim IB angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems “easy” dringend empfohlen (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf).
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bescheides/Vertrags und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
6. Verfahren im Partnerland
Die russischen Partner müssen parallel eine Skizze bei dem FASIE einreichen.
Die russischen Antragsteller erstellen die Skizze anhand der Vorlage, die im Informationsblatt unter http://www.fasie.ru zu finden ist. Die Skizze ist ausgefüllt per E-Mail an Frau Olga Levchenko (Levchenko(at)fasie.ru) bei FASIE zu schicken.
Auf russischer Seite gilt diese Skizze als Vorantrag (“Expression of interest”). Wegen der in Russland geltenden Bestimmungen zur Projektförderung wird FASIE nach der gemeinsamen Evaluation der eingegangenen Themenvorschläge mit der deutschen Seite die russischen Partner zur Einreichung eines formellen Antrages (“Application”) auffordern.
7. Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 04. Oktober 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Frank Schlie-Roosen Michael Schlicht
1 Gemäß der EU-Definition zu KMU: Die Kategorie der Kleinstunternehmen, kleinen Unternehmen und mittleren Unternehmen umfasst jene Unternehmen, die weniger als 250 Personen beschäftigen und die entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. Euro beläuft. Innerhalb dieser Kategorie gilt Folgendes: Kleine Unternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 10 Mio. Euro beträgt. Kleinstunternehmen werden definiert als Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme höchstens 2 Mio. Euro beträgt. In der Regel sind die meisten KMU eigenständig, d.h. sie sind entweder völlig unabhängig oder es bestehen Partnerschaften mit anderen Unternehmen mit einer oder mehreren Minderheitsbeteiligungen (von jeweils unter 25%) (siehe Abschnitt 2.3.1, S. 16). Wenn der gehaltene Anteil höher ist, aber 50% nicht überschreitet, handelt es sich um eine Beziehung zwischen Partnerunternehmen (siehe Abschnitt 2.3.2, S. 20). Liegt er über diesem Schwellenwert, sind die Unternehmen miteinander verbunden (siehe Abschnitt 2.3.3, S. 23).
Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm und http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Einrichtungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Fonds für die Unterstützung kleiner innovativer Unternehmen (FASIE)
IB Internationales Büro des BMBF beim DLR e. V.
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Russland
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, KMU-Förderung, Internationalisierung, Biotechnologie, Gesundheit und Medizin, Nanotechnologien, Optische Technologien, Information u. Kommunikation, Umwelt u. Nachhaltigkeit, Innovation
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Bekanntmachung des BMWi, des BMVBS, des BMU und des BMBF von Richtlinien zur Förderung von Forschung und Entwicklung “Schaufenster Elektromobilität”
http://www.bmbf.de//foerderungen/17324.php
Stichtag: 16.01.2012
Stand: 11.Oktober 2011
Ziel des Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität von August 2009 ist es, Deutschland zum Leitmarkt für Elektromobilität zu entwickeln und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren zu lassen. Anlässlich der Konstituierung der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE) am 3. Mai 2010 in Berlin ist dieses Ziel in der Gemeinsamen Erklärung von Bundesregierung und deutscher Industrie, ergänzt um die Entwicklung Deutschlands zum Leitanbieter für Elektromobilität, bestätigt worden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Politik und Wirtschaft Entscheidungen treffen, die die Forschung und Entwicklung unterstützen, die der Marktvorbereitung und der Markteinführung dienen, die Markteintrittsbarrieren beseitigen und Planungssicherheit für alle Beteiligten schaffen.
Die in der NPE auf Einladung der Bundesregierung versammelten Experten aus Industrie, Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft haben hierzu seit Mai 2010 fachspezifische Vorschläge erarbeitet und im Zwischenbericht von November 2010 und im Zweiten Bericht von Mai 2011 Handlungsempfehlungen formuliert und konkretisiert, mit denen diese Ziele erreicht werden können.
Als einen geeigneten Baustein für die erfolgreiche Einführung der Elektromobilität in Deutschland hat die NPE der Politik empfohlen, in der kommenden Phase des Marktaufbaus basierend auf den Erkenntnissen der etablierten Modellregionen und -projekte der Bundesregierung im Bereich Elektromobilität so schnell wie möglich wenige, große, konzentrierte und aussagekräftige “Schaufenster” aufzubauen. Die Bundesregierung möchte basierend auf den Empfehlungen der NPE mit dem Aufbau von regionalen Schaufenstern in Deutschland ein neues innovatives Instrument etablieren, mit dem Kräfte, Wissen und Erfahrungen systemübergreifend gebündelt und elektromobile Aktivitäten konzentriert werden.
1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Um die Entwicklung der Elektromobilität zu unterstützen, setzt die Bundesregierung auf ein breites Maßnahmenbündel. Neben den bewährten FuE-Maßnahmen der Bundesministerien werden regionale Schaufenster aufgebaut.
Ziel ist es, der innovativen Elektromobilitätstechnologie in Deutschland branchenübergreifend und -verknüpfend in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Bundesländern Schaufenster zu bieten. Die deutsche Technologiekompetenz soll in etwa drei bis fünf Großprojekten demonstriert werden, damit die Öffentlichkeit Elektromobilität erleben bzw. buchstäblich “erfahren” kann. Vor allem die Offenheit neuen Technologien gegenüber soll in diesen Schaufenstern aktiv gestützt werden. Durch die erfolgreiche und sichtbare Demonstration sollen Impulse für die internationale Nachfrage generiert werden, was auch den Leitanbietergedanken fördert. In den Schaufenstern können außerdem Mobilitätskonzepte sowie ordnungspolitische Rahmenbedingungen erprobt werden.
In den Schaufenstern werden die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen aus den im Rahmen des Konjunkturpaketes II der Bundesregierung initiierten Programmen zur Förderung der Elektromobilität (Modellregionen und -projekte), die Ende 2011 auslaufen, weiterentwickelt.
Länder, Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke und regionale Kooperationen aus Deutschland – im Folgenden zusammenfassend als Gebiete bezeichnet – sind hiermit aufgefordert, gemeinsam mit Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft ihr Interesse zum Aufbau von Schaufenstern zu zeigen. Dies kann z. B. durch die Überführung von Projektbestandteilen etablierter Modellregionen und -projekte in Schaufenster geschehen, aber auch durch neue elektromobile Konzeptionen und Lösungsansätze im Kontext der Alltagstauglichkeit der Elektromobilität und im Sinne eines systemischen, marktorientierten und technologieoffenen Ansatzes.
Diese Förderrichtlinien sollen zu einem innovativen Wettstreit zwischen den etablierten Modellregionen und -projekten, aber auch im Verhältnis zu Gebieten, die Elektromobilitätsmaßnahmen bzw. -konzepte außerhalb der bestehenden Modellregionen und -projekte betreiben oder solche Maßnahmen und Konzepte planen, anregen.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMWi- und BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Die Bundesregierung fördert auf Grundlage dieser Förderrichtlinien Projekte, die geeignet sind, die mit dem Schaufensterprogramm Elektromobilität bezweckten Ziele zu erreichen.
In den Schaufenstern Elektromobilität sollen zum einen die Leitanbieter-Technologien international zur Schau gestellt werden, zum anderen soll der Leitmarkt im Schaufenster seine erste Ausprägung finden, d.h. das System Elektromobilität soll für potenzielle Kunden und die breite Öffentlichkeit in Deutschland erfahrbar gemacht werden. In den Schaufenstern bündelt sich das Engagement von Industrie, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und öffentlicher Hand zur Einführung und Etablierung der Elektromobilität in Deutschland. An die aufzubauenden Schaufenster werden grundlegende Erwartungen geknüpft: Es sollen innovative Technologien eingesetzt, das Zusammenspiel der Teilaspekte des Gesamtsystems Elektromobilität (Dreiklang: Energiesystem 0 Elektrofahrzeug 0 Verkehrssystem) untersucht, offene Fragestellungen (z. B. zu Kundenerwartungen, Infrastrukturanforderungen, Umwelt- und Klimawirkungen) adressiert und tragfähige Geschäfts- und Mobilitätsmodelle als Grundlage für den Gesamtmarkt (weiter-) entwickelt und etabliert werden. In den Schaufenstern sollen insbesondere auch innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen Rahmenbedingungen und besondere ordnungsrechtliche Maßnahmen z. B. durch Experimentierklauseln – vor dem im Rahmen der NPE anvisierten Markthochlauf – erprobt werden.
Die Schaufenster sollen in ihrer Gesamtheit eine Vielfalt von Merkmalen abbilden: Zum einen durch die Einbindung spezifischer Projekt-Bausteine, die im Sinne von Alleinstellungsmerkmalen das besondere Profil des jeweiligen Schaufensters herausstellen, zum anderen mit Blick auf ihre räumlichen Strukturen (z. B. hinsichtlich Größe, Topografie, Lage in Deutschland) und Verkehrssituationen (z. B. Verkehrswege und -infrastruktur, Fahrzeugtypen).
2.1
Um die mit dem Schaufensterprogramm bezweckten Ziele zu erreichen, sind die “Schaufenster Elektromobilität” durch zwei wesentliche Merkmale gekennzeichnet, die in jeder Projektskizze zwingend erfüllt sein müssen:
Verfolgung und Sicherstellung des systemischen Ansatzes
Schaufenster mit dem Fokus auf der Anwendung marktreifer Innovationen müssen in einem gesamtsystemischen Ansatz, d.h. systemübergreifend gestaltet werden, um den Stärken der deutschen Industrie international Geltung zu verschaffen. Sie müssen daher kumulativ einen Bezug haben zu den drei Bereichen: Energiesystem, Elektrofahrzeug und Verkehrssystem sowie zu deren Schnittstellen. Der bloße Einsatz von Elektrofahrzeugen reicht nicht. Da das Schaufensterkonzept auf einem ganzheitlichen und systemischen Ansatz basiert, ist die systemische Integration der einzelnen Projekt- oder Systembestandteile maßgeblich. Die rein additive Einbringung ist nicht ausreichend.
Ausgestaltung der Schaufenster in kritischer Größe
Die Schaufenster müssen so gestaltet werden, dass Rückschlüsse auf die Massentauglichkeit der angewendeten Elektromobilitätslösungen gezogen werden können. Maßgeblich ist dabei, dass die Schaufenster durch die Anzahl der eingesetzten Elektroautos und auch Elektro-Zweiräder – sowohl absolut als auch im Verhältnis zu der Zahl der potentiellen Nutzer in dem Gebiet insgesamt – und der zur Verfügung gestellten Ladeinfrastruktur aussagekräftig für einen Alltagsbetrieb der Elektromobilität sind. Die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge und Infrastrukturkomponenten muss einen repräsentativen Aufschluss über die Bewährung der Technologie geben. Es ist daher notwendig, in einem überschaubaren, klar abgegrenzten räumlichen Bereich eine hohe Dichte zu realisieren, um gleichzeitig eine entsprechende Sichtbarkeit zu gewährleisten. Das Kriterium der Dichte bedeutet auch, dass Schaufenster, die besonders weitflächige Gebiete umfassen, eine dieser weiten territorialen Größe entsprechend hohe Anzahl von Elektrofahrzeugen aufweisen müssen. Gleiches gilt für Gebiete, die bereits heute eine hohe Dichte an konventionellen Fahrzeugen aufweisen.
2.2
Darüber hinaus sind der Bundesregierung nachfolgend aufgeführte Merkmale wichtig, die einerseits in ihrer gesamten Vielfalt in der Summe der Schaufenster abgebildet sein sollen, andererseits aber auch der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und der Profilbildung der Schaufenster dienen können:
Allianzbildungen und Kooperationen
Zwischen den Projektpartnern sollen Kooperationen gebildet werden, die möglichst die gesamte Wertschöpfungskette und die Alltagsanwendung unter Einbindung der Wissenschaft der Mobilität abbilden. Darüber hinaus können auch weitere Beteiligte, die nicht unmittelbar Partner des Verbundprojektes sind, in die Kooperation einbezogen werden. Kleine und mittlere Unternehmen sollen im besonderen Maße in die Schaufenster einbezogen werden.
Geschlossenes System
Jedes Schaufenster soll ein in sich geschlossenes System mit klaren räumlichen Grenzen darstellen. Innerhalb dieser Grenzen können Rahmenbedingungen und besondere ordnungsrechtliche Maßnahmen erprobt werden, z. B. durch Experimentierklauseln, sowie Erkenntnisse gesammelt werden, z. B. zum Nutzerverhalten, zur Ermittlung der Kundenwünsche, zum Zusammenspiel der verschiedenen Technologien im Alltag sowie zur Demonstration der Technologie-, Dienstleistungs- und Interaktionskompetenz der deutschen Wirtschaft.
Einbindung einer großen Öffentlichkeit
In den Schaufenstern soll eine große Öffentlichkeit in einem Maße beteiligt werden, das über die bisherigen Modellregionen und -projekte hinausgeht: Die Öffentlichkeit soll Elektromobilität im großmaßstäblichen Projekt erleben können. Die damit verfolgten Ziele sind: Neugierde wecken, Kennen lernen der neuen Technologie, Vertrauen und Akzeptanz schaffen. Öffentlichkeitsarbeit ist somit ein wesentlicher Teil der “Schaufenster”.
Erprobung neuer Technologien und deren Produktionstechniken, Wissensmanagement
Durch einen Austausch von Erfahrungen und projektbezogenen Informationen zwischen Schaufenstern und anderen Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen – vor allem in die noch zu benennenden Leuchtturmprojekte und zurück – soll gewährleistet werden, dass die Erkenntnisse aus der Praxiserprobung wieder in die Entwicklung einfließen und so die Grundlagen für eine innovative Weiterentwicklung der Produkte und Produktionstechnologien schaffen.
Die Einbindung von bzw. der systematische Austausch mit Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sollen somit ein Schaufensterbaustein sein, um z. B. die zügige Markteinführung neuer Technologien zu gewährleisten. Die Nutzbarkeit von Ergebnissen aus den Forschungsaktivitäten soll daher im Rahmen der Schaufenster praxisorientiert erprobt und demonstriert werden. Umgekehrt sollen Erkenntnisse aus der Erprobung und Demonstration von Elektromobilität im Rahmen der Schaufenster in die weitere Optimierung und Schwerpunktbildung von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen einfließen.
Die Schaufenster sollen insoweit nicht nur die Anwendung von Produkten, sondern auch die Produktion und deren innovative Weiterentwicklung in das Konzept einbeziehen (z. B. Praxiserfahrungen aus der Verwendung von Batterien in einem Schaufenster könnten in die Produktionstechnik rückgespeist werden).
Strategischer Beitrag zu Ausbildung und Qualifizierung
Ein Bestandteil der Schaufenster sollen Teilprojekte sein, die Beiträge zur akademischen und beruflichen Erstausbildung und Weiterqualifizierung liefern, z. B. durch Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung der Menschen (etwa in den Bereichen Servicepersonal, Kfz-Gewerbe, Rettungsdienste, “train-the-trainer”-Qualifizierung, postgraduale Weiterbildung für Ingenieure). Diese Maßnahmen sollen grundsätzlich in verallgemeinerter Form auch auf andere Regionen übertragbar sein. Um dem Informationsbedarf junger Menschen hinsichtlich ihrer beruflichen Perspektiven und Beschäftigungschancen gerecht zu werden, sollten Schüler bzw. Schulabgänger allgemeinbildender Schulen in den Schaufenstern ausreichende Darstellungen zu relevanten Ausbildungsberufen, Bildungs- und Studiengängen vorfinden. Weitere mögliche Beiträge sind die Ausstattung von Bildungseinrichtungen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Demonstration von Trainingseinrichtungen und modularen Schulungsangeboten, z. B. zu Gefährdungspotenzialen von Elektrofahrzeugen in realen Betriebssituationen.
Normen und Standards
In den Schaufenstern sollen jeweils einheitliche Normen und Standards zur Anwendung kommen. So sollen zum Beispiel in einem Schaufenster einheitliche Stecker verwendet werden. Die Schaufenster sollen so auch zum Erprobungsfeld für bereits existierende sowie für noch in der Entwicklung befindliche Normen und Standards einschließlich Spezifikationen und Anwendungsregeln werden.
Berücksichtigung von verkehrs- und stadtplanerischen sowie städtebaulichen Aspekten
In den Schaufenstern sollen die Integration der Elektromobilität in das Verkehrssystem und Auswirkungen auf die Erfüllung von Mobilitätsbedürfnissen sowie die Anbindung von Elektrofahrzeugen an die Infrastrukturen des Verkehrs frühzeitig erprobt werden. Ziel bei der Verknüpfung der Verkehrsinfrastrukturen ist die Gewährleistung eines möglichst hohen Maßes an Interoperabilität für die unterschiedlichen Nutzungen und der Nutzerakzeptanz. Daher ist die Einbindung von Elektrofahrzeugen in intermodale Verkehrskonzepte ein wesentlicher Baustein.
In den Schaufenstern soll auch der Einfluss der Elektromobilität auf die Flächennutzung und Stadtgestaltung (z. B. Gestaltung von Ladestationen im öffentlichen Raum, Anforderungen an Zugänglichkeit, Parkflächen für Elektrofahrzeuge entsprechend den unterschiedlichen Nutzungsformen, Nutzung von städtischen Freiräumen/Brachflächen/Konversionsflächen, Sonderfahrspuren und Mitnutzung von Busspuren) mit berücksichtigt werden. Dazu zählt auch die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur und Elektromobilität ausgehend von verschiedenen Wohn- und Arbeitsformen und Aspekten der Stadtplanung und Stadtentwicklung. Die Potentiale der Verkehrstelematik für die Entwicklung der Elektromobilität sollten unter Berücksichtigung der Alltagstauglichkeit evaluiert sowie auch Fragen der Batterie-, Flotten- und Verkehrssicherheit erörtert werden.
Multi- und Intermodalität
Erwünscht sind eine geschickte Verknüpfung bestehender Mobilitätsangebote mit den Möglichkeiten von Elektrofahrzeugen (z. B. Integration von Elektrofahrzeugen in den öffentlichen Verkehr/Personennahverkehr sowie den Wirtschaftsverkehr und Integration individueller Elemente wie spontanes Car-Sharing). Bestandteile der Schaufenster könnten auch Ansätze für die multimodale Nutzung von Elektrofahrzeugen (Elektroauto, Elektro-Zweiräder, Car-Sharing mit Elektroautos und elektrisch betriebenem öffentlichen Verkehr) und für verkehrsträgerübergreifende Elektromobilität (z. B. auf der Schiene, in der Luft oder auf dem Wasser) sein.
Einbindung der Elektromobilität in das Energiesystem
Ein Baustein in den Schaufenstern soll die intelligente und anwenderfreundliche Einbindung der Elektromobilität in das Energiesystem sein. So können durch gesteuertes Laden und Entladen zusätzliche Lastspitzen vermieden und die Integration von fluktuierenden erneuerbaren Energien in das Stromnetz verbessert werden.
Smart Grid, IKT
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sollen in den Schaufenstern eine bedeutende Rolle spielen. Die gewünschte Verknüpfung von Energiesystem, Elektrofahrzeug und Verkehrssystem ist ohne IKT nicht darstellbar. Deshalb sollen die Schaufenster auch der Erprobung und Darstellung neuer IKT-Anwendungen dienen. Ein Schwerpunkt liegt hier bei der Netzintegration (“Smart Grids”) und dabei wiederum bei der Möglichkeit, Elektrofahrzeuge auch zur Stabilisierung der Energienetze zu nutzen. Ferner sind Konzepte zu entwickeln, die gewährleisten, dass gemäß den Zielen der Bundesregierung der benötigte Fahrstrom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden kann.
Klima- und Umweltschutz
In den Schaufenstern soll unter realen Bedingungen ermittelt werden, welchen Beitrag die Elektromobilität zum Klima- und Umweltschutz leisten kann. Dazu ist es notwendig, den Energiebedarf der Fahrzeuge und das Ladeverhalten der Nutzer zu analysieren. Bei Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen und E-Fahrzeugen mit Range-Extendern ist dabei auch das Verhältnis von E-Motor und Verbrennungsmotor an der gesamten Fahrleistung darzustellen. Es soll auch ermittelt werden, in wieweit ein Elektrofahrzeug ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzen kann. Auch der mögliche Beitrag der Elektromobilität zur Reduktion der Schadstoff- und Lärmemissionen soll analysiert werden.
Initiativen zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen
Ein Baustein der Schaufenster sollen effiziente Initiativen/Maßnahmen zur Beschaffung einer hinreichenden Anzahl von Elektrofahrzeugen für Fuhrparks sein. In Betracht kommen zum Beispiel Anschaffungen von Fahrzeugflotten bei Unternehmen (von mittelständischen Unternehmen bis zu kommerziell betriebenen Flotten in Unternehmensfuhrparks im Wirtschaftsverkehr), bei technischen oder sozialen Dienstleistern, kommunalen Dienstfahrzeugen oder bei allgemein zugänglichen Fuhrparks von Mobilitätsanbietern wie zum Beispiel Mietwagenunternehmen und Carsharing-Verbünden. Durch die Entwicklung geeigneter alltagstauglicher Flottenprogramme kann auch ein Beitrag zur Optimierung der Netzintegrationsleistungen (Elektroauto als Stromspeicher und Netzstabilisator) geleistet werden. Bei diesen Flottenbetreibern soll eine begleitende Datenerhebung stattfinden (z. B. zur Ermittlung, welche Antriebskonfigurationen bei welchen Flottenanwendungen den größtmöglichen ökonomischen und ökologischen Nutzen erzielen), um künftige Beschaffungsinitiativen weiter optimieren zu können.
Entwicklung und Erprobung von Geschäftsmodellen
Die Elektromobilität wird sich nur dann entwickeln, wenn sie sich für die einzelnen Akteure rechnet. Daher sollen in den Schaufenstern entsprechende Geschäftsmodelle entwickelt und erprobt werden. Dies könnte die Bereitstellung von Fahrzeugen im Rahmen von Vermietkonzepten, das Angebot entsprechender Abrechnungsmodelle für Ladestrom und die Nutzung der Fahrzeugbatterien zur Stabilisierung der Stromnetze umfassen. Auch die Nutzungsmöglichkeiten für gebrauchte Fahrzeugbatterien (“Second Life”) können in den Schaufenstern dargestellt werden.
Internationalität
Element des Schaufensters soll nicht nur die internationale Sichtbarkeit des Schaufensters sein, sondern die tatsächliche internationale Kooperation darin. Darunter fallen Konzepte wie Partnerschaften mit ausländischen Städten und Regionen, die gemeinsame Erprobung von innovativer Entwicklung, der grenzüberschreitende Informationsaustausch etc. Schaufenster sollen offen sein für eine Beteiligung zum Beispiel an der “Electric Vehicle Initiative”, die den internationalen Austausch von Modellregionen anstrebt.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind
- Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen; alle Akteure der Wertschöpfungskette Elektromobilität, insbesondere Hersteller und Energielieferanten. Die Beteiligung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU, http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sme_definition/sme_user_guide_de.pdf) ist ausdrücklich erwünscht;
- in begründeten Ausnahmefällen können auch Gebietskörperschaften (z. B. Bundesländer, Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke) und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (z. B. regionale Kooperationen) antragsberechtigt sein.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu Ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4 Zuwendungsvoraussetzungen
Das zu fördernde Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.
Um eine geeignete Projektgröße für das Schaufenster zu erreichen, sollen sich mehrere – mindestens zwei – Antragsberechtigte als Verbundpartner zusammenschließen und das Vorhaben projektbezogen gemeinsam durchführen (Verbundprojekt). Nicht Verbundpartner sind Dritte, die nur durch Leistungsaustausch im Auftragsverhältnis zuarbeiten. KMU sind dabei angemessen zu berücksichtigen.
Die Partner eines “Verbundprojekts” haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (download unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) entnommen werden.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Das beantragte Projekt ist nicht förderfähig, wenn es bereits mit Fördermitteln aus anderen Förderprogrammen des Bundes (z. B. bereits geförderte Projekte gemäß Förderrichtlinie BMVBS vom 16. Juni 2011 oder Technologiewettbewerb IKT für Elektromobilität II des BMWi vom Februar/Juni 2011) vollständig oder teilweise finanziert wurde bzw. finanziert wird.
5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
5.1
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
5.2 Bemessungsgrundlage, Förderquoten
Im Rahmen des Schaufensterprogramms werden Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung gefördert. Die Bundesregierung beabsichtigt, die maximal zulässigen Förderquoten nicht auszuschöpfen.
Soweit die Förderung eine Beihilfe nach Art. 107 f AEUV darstellt, bildet Abschnitt 7 der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag (Amtsblatt der EU L 214 vom 09.08.2008, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)) die beihilferechtliche Grundlage für die Bemessung der jeweiligen Förderquote sowie der Obergrenze der Beihilfebeträge je Zuwendungsempfänger und Vorhaben. Einem Unternehmen, das einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit oder Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt nicht Folge geleistet hat, darf keine Beihilfe gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die maximale Förderquote richtet sich nach der Zuordnung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten zu den Forschungskategorien entsprechend Artikel 30 AGVO. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können. Ist ein Vorhaben in unterschiedliche Teile untergliedert, wird jeder Teil einer der Forschungskategorien zugeordnet. Ist ein Teil gleichzeitig mehreren Forschungskategorien zuzuordnen, wird die maximal zulässige Förderquote für diesen Teil nach dem gewogenen Mittel berechnet.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können. Bemessungsgrundlage für Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Es wird eine angemessene Eigenbeteiligung der am Projekt beteiligten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der beteiligten Gebietskörperschaften vorausgesetzt. Dies gilt in besonderem Maße für die Bereitstellung der Elektrofahrzeuge.
Bei Verbundprojekten nach 4. wird die zulässige Beihilfeintensität für jeden Verbundpartner entsprechend der Zuordnung seines Projektbeitrags zu den betreffenden FuE-Stufen (industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung) gemäß AGVO bestimmt.
5.3 Förderdauer
Die Projektlaufzeit ist auf drei Jahre begrenzt.
6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides an eine Gebietskörperschaft werden die “Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)”.
7 Verfahren
Ansprechpartner ist zunächst die Gemeinsame Geschäftsstelle Elektromobilität der Bundesregierung (GGEMO), Tel. 030 – 18 757 5777; E-Mail: info(at)ggemo.de.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme wird die Bundesregierung, vertreten durch die vier beteiligten Bundesministerien BMWi, BMVBS, BMU und BMBF, einen gemeinsamen Projektträger beauftragen.
7.1 Antrags- und Entscheidungsverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig ausgestaltet.
7.1.1 Einreichung und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen für eine Teilnahme am Schaufensterprogramm bis spätestens 16.01.2012 nur in elektronischer Form als PDF-Dokument und in deutscher Sprache an info(at)ggemo.de vorzulegen.
Projektskizzen zum Aufbau eines Schaufensters können Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Gebietskörperschaften wie Bundesländer, Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke und regionale Kooperationen oder Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen) und alle Akteure der Wertschöpfungskette, insbesondere Hersteller und Energielieferanten, sowie weitere mit diesen kooperierende Akteure einreichen. KMU sollen im besonderen Maße in die Schaufenster einbezogen werden. Alle Akteure können nur in Zusammenarbeit mit einer Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts am Wettbewerbsverfahren teilnehmen.
Falls eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts nicht Bewerberin oder direkte Beteiligte am Bewerberkonsortium ist, muss eine verbindliche Absichtserklärung von ihr vorliegen, um die Unterstützung für das Schaufensterprojekt zu belegen (z. B. von politischer Verwaltungsspitze unterzeichneter Letter of Intent).
Die Projektskizzen sind in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.
Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist.
Die Projektskizze umfasst eine Darstellung des aufzubauenden Schaufensters. Der Umfang sollte maximal 15 Seiten (zuzüglich der Datenblätter zu den Einzelprojekten und der unten aufgeführten Anlagen) betragen.
a) Darstellung des projektierten Schaufensters (Gliederungsvorschlag)
Für die Beschreibung des Schaufensters wird dem Bewerber im Wettbewerbsverfahren folgende Gliederung empfohlen:
aa. Allgemeine Beschreibung des Gebietes
Die Projektskizze sollte die wesentlichen Merkmale des Gebietes unter besonderer Berücksichtigung der Elektromobilität in den Bereichen Forschung, Unternehmen, Marktlage und Infrastruktur darstellen.
bb. Inhaltliche Darstellung des Schaufensters im Überblick
Das geplante Schaufenster sollte im Überblick dargestellt werden; dabei sollten auf das übergeordnete Konzept und auf die wichtigsten Einzelprojekte kurz eingegangen und besondere Schwerpunktsetzungen dargestellt werden.
cc. Kooperationen
Die Projektbeteiligten, die Partner- bzw. Kooperationsstruktur sowie etwaige Kooperationen mit Dritten außerhalb des Schaufensters sollten hier aufgezählt werden.
dd. Ressourcenplanung der beteiligten Akteure
Die Ressourcenplanung der beteiligten Akteure (Planung der Gesamtkosten, einschließlich der Darstellung der Eigenmittel) sowie der beabsichtigte Fahrzeugeinsatz sollte auch projektbezogen dargestellt werden. Auch sollte dargestellt werden, wie die unter 2. gewünschte möglichst hohe Anzahl an Fahrzeugen erreicht werden soll (z. B. durch verbindliche Abnahmeerklärungen von Fuhrparks in dem Gebiet).
ee. Darstellung der einzelnen Projekte
Für jedes Projekt sollte der Inhalt des Projektes auf einem eigenen Datenblatt dargestellt werden. Das Datenblatt folgt dem im Anhang wiedergegebenen Muster und überschreitet nicht den Umfang einer Seite.
Außerdem sind folgende Anlagen beizufügen:
- eine maximal zweiseitige Kurzdarstellung der Projektskizze mit Darstellung der Ausgangslage, der Ziele, des Umsetzungskonzeptes (z. B. was kennzeichnet das Gebiet, bestehende Initiativen, Modellregion) sowie angestrebte Themenschwerpunkte
- Zeitlicher Ablauf des Projektes, Geschätzter finanzieller Gesamtaufwand, finanzielle Beteiligung der beteiligten Akteure
- Kurze Selbstdarstellung der beteiligten Akteure
b) Rahmenbedingungen
aa. Regionalpolitische Zielsetzung
Aus der Projektskizze muss schlüssig hervorgehen, dass die Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts aktiv eine Stärkung ihrer Mobilitätskultur anstrebt, mit der die Wahrnehmung und Akzeptanz elektromobiler Fahrzeuge bei den Menschen erhöht wird. Zudem muss die Projektskizze ein klares Bekenntnis und ein nachzuweisendes Engagement für Elektromobilität enthalten. Dies kann darin bestehen, dass z. B. selbst finanzielle Mittel aufgewendet werden oder Infrastruktur bereitgestellt wird. Das Bekenntnis muss den Einsatz von erneuerbaren Energien mit umfassen.
bb. Besonderheiten
Besondere Problem- und Aufgabenstellungen oder Aktivitäten (z. B. Mitwirkung in einer bestehenden Modellregion Elektromobilität, Aktionen oder Aktivitäten im Rahmen eines bereits laufenden Modellprojektes) sind in der Projektskizze darzustellen.
cc. Zuständigkeiten
Die Projektskizze muss eine Darstellung der institutionellen Zuständigkeiten enthalten. Dazu gehören Aufgabenträgerschaft, Verbundstrukturen, relevante Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie Laufzeiten der Verkehrsverträge der betroffenen Unternehmen.
c) Darstellung von adressierten Marktsegmenten und Zielgruppen
Es ist darzustellen, auf welche Marktsegmente und Zielgruppen die Projektskizze ausgerichtet ist und wie diese jeweils angesprochen werden. Falls an unterschiedlichen Standorten unterschiedliche Marktsegmente oder Zielgruppen adressiert werden, muss dies kenntlich gemacht werden.
d) Öffentlichkeitsarbeit (Informations- und Kommunikationskonzept)
Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit soll eine breite Öffentlichkeit erreicht werden. Hierfür ist ein wirksames, zielgruppenorientiertes und umfassendes Informations- und Kommunikationskonzept zu entwickeln, dessen Schwerpunkt auf Nutzerinformation, Akzeptanzsteigerung und Nachfrage nach neuen Technologien liegen sollte. Es sollte auch sichergestellt werden, dass das Schaufenster überregional und international sichtbar ist.
e) Projektorganisation und Zeitplan
aa.
Darzustellen sind Projektorganisation und -ablauf sowie die Aufgabenteilung zwischen den Projektbeteiligten. Dazu gehört eine Beschreibung der Zusammenarbeit der unmittelbar am Projekt beteiligten Akteure sowie der mittelbar zu beteiligenden Stellen (z. B. Genehmigungsbehörden und Entscheidungsträger). Dies umfasst auch den Planungs- und Abstimmungsprozess, die Vertrags- und Vergabemodalitäten sowie die Einbindung der politischen Gremien innerhalb des Gebietes.
bb.
In der Projektskizze ist ein Zeitplan für die Durchführung des Schaufensterprojekts für einen Förderzeitraum von maximal 36 Monaten zu entwickeln. Aus dieser Zeitplanung muss hervorgehen, wann einzelne Elemente des Schaufensters verfügbar sind. Die Förderung im Wege einer Zuwendung erfordert die Darstellung des voraussichtlichen Förderbedarfs pro Kalenderjahr und ist entsprechend auszuweisen. Die möglichen Förderquoten richten sich nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO, s. 5.2).
cc.
Es ist ebenfalls darzulegen, wie die nachhaltige Nutzung der geschaffenen Strukturen gesichert werden soll. Dabei ist auf die geplante weitere Entwicklung nach Ende der Projektlaufzeit möglichst konkret einzugehen.
dd. Ferner ist die spätere Verwertung der Ergebnisse darzulegen.
Aus der Einreichung von Projektskizzen kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
f) Rückfragenkolloquium
Zur Information potenzieller Bewerber und zur Beantwortung von Rückfragen veranstaltet die GGEMO im Auftrag und unter Beteiligung der Bundesministerien BMWi, BMVBS, BMU und BMBF am 01.12.2011 von 11:00 bis 14:00 Uhr ein Rückfragenkolloquium in Berlin.
Rückfragen, die bis zum 24.11.2011 per E-Mail an die Adresse info(at)ggemo.de gerichtet werden, können auf dem Rückfragenkolloquium beantwortet werden. Später eingehende oder auf dem Kolloquium gestellte Fragen werden ggfs. erst im Nachgang schriftlich beantwortet. Die Antworten werden allen Interessenten zugänglich gemacht.
An einer Projektskizze Interessierte werden gebeten, sich bis zum 24.11.2011 zur Teilnahme am Rückfragenkolloquium elektronisch unter der Adresse info(at)ggemo.de anzumelden. Der Veranstaltungsort wird ihnen nach der Anmeldung bekannt gegeben. Pro Projektskizze können maximal drei Personen teilnehmen.
Das Protokoll des Rückfragenkolloquiums wird auf den Internetseiten der vier beteiligten Bundesministerien bereitgestellt und auf Anfrage an die Bewerber übersandt.
g) Auswahlverfahren
Die Bundesregierung beabsichtigt, den Aufbau der Schaufenster auf drei bis fünf Standorte oder Regionen zu konzentrieren. Die tatsächliche Anzahl der für eine Schaufensterteilnahme in Betracht kommenden Projektskizzen richtet sich nach der Qualität der Projektskizzen.
Für eine erfolgreiche Projektskizze können bereits vorhandene Erfahrungen und Infrastrukturen hilfreich sein. Wichtig ist dabei, dass das Konzept einen deutlichen Mehrwert in Qualität und Volumen gegenüber den bereits vorhandenen Aktivitäten bietet. Bereits vorhandene Projekte können allenfalls ergänzend erwähnt und bei gegebener räumlicher Überlappung als assoziierte Projekte des Schaufensters anerkannt werden.
Eine unabhängige Fachjury wird die wesentlichen Inhalte der Antragsunterlagen nach folgenden Auswahlkriterien bewerten:
- Überzeugendes Gesamtkonzept (siehe Gliederungsvorschlag für die Beschreibung des Schaufensters)
- Angemessener Mittel- und Fahrzeugeinsatz der Industrie vor Ort
- Klares Bekenntnis und belastbares, auch finanzielles Engagement der Beteiligten, einschließlich der öffentlichen Hand (finanzieller Beitrag, Bereitstellung von Infrastruktur; Beschaffung von Elektrofahrzeugen im eigenen Fuhrpark; klares Bekenntnis zu regenerativen Energien; Beteiligung der obersten Repräsentanten der beteiligten Projektpartner für öffentlichkeitswirksame Maßnahmen; planmäßiger Mittelabruf in Zuwendungsprojekten)
- Nachweis einschlägiger regionaler Koordinierungs- und Umsetzungsstrukturen (z. B. Fachagenturen) für die gesamte Breite der Elektromobilität
- Allianzbildungen und Kooperationen (berücksichtigt wird insbesondere die Einbeziehung von KMU)
- Berücksichtigung einer Vielfalt an Typen von Schaufenstern (z. B. Größe, Topographie, Lage in Deutschland, Verkehrssituation)
- Organisation kritischer Massen an Industrie und Wissenschaftsbeteiligungen (mindestens ein Fahrzeughersteller oder großer Flottenbetreiber, ein Zuliefererunternehmen, ein Energieunternehmen, eine Wissenschaftseinrichtung, ein Unternehmen des öffentlichen Verkehrs) mit verbindlicher Beteiligungsabsicht; Bereitstellung von Arealnetzen zur Austestung von Smart Grid-Komponenten
- Bereitschaft innerhalb des Gebietes, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen neue Rahmenbedingungen zu schaffen und z. B. auf Basis von Experimentierklauseln bzw. durch Verwaltungshandeln zu erproben: Bereitstellung von Stellflächen für Fahrzeuge sowie Flächen für Ladeinfrastruktur, Bevorrechtigungen, Einrichtung von Sonderfahrspuren und Mitnutzung von Busspuren; aktive Unterstützung bei der Integration mit dem öffentlichen Verkehr (z. B. entsprechendes Aufsetzen von Nahverkehrsplänen sowie Abänderungen der Bestellerverträge; Einwirkungen auf Änderungen in den Verkehrsverbünden)
- Vorbildeignung (berücksichtigt wird die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf andere Kommunen und Regionen)
- nachgewiesene technologische Innovationsfähigkeit (z. B. durch Innovationen im öffentlichen Verkehr, intermodale Verkehre und Mobilitätsketten, IKT und smart grid, Netzintegration von erneuerbaren Energien)
- Sichtbarkeit durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit; kritische Größe muss zur Alltagstauglichkeit garantiert sein; internationale Aufmerksamkeit; hinreichende Aussichten auf Käufer- und Nutzermärkte
- Beteiligung an internationalen oder Bundeslandgrenzen überschreitenden Kooperationen
- Hebelwirkung der eingesetzten Fördermittel (auch mit Blick auf den beabsichtigten eigenen finanziellen Mitteleinsatz der Projektpartner, d.h. Beantragung von Förderquoten deutlich unterhalb der beihilferechtlichen Grenzen insbesondere bei der Bereitstellung von Fahrzeugen)
- Einbeziehung neuer Akteure und Zielgruppen (berücksichtigt werden innovative Kooperationsstrukturen und eine überzeugende Adressierung von Zielgruppen)
- Normung (Verknüpfung zur Normungsarbeit, idealerweise zu europäischen oder internationalen Vorhaben, oder konkrete Normungsprojekte im Rahmen eines Schaufensters)
h) Weiteres Vorgehen
Die Fachjury wird voraussichtlich im Februar 2012 tagen. Sie kann zu ihrer Bewertung und Auswahlempfehlung für ein Schaufensterprojekt ergänzende Hinweise geben oder auch Auflagen sowie Verbindungen von Projekten vorschlagen.
Die vier beteiligten Bundesministerien wählen auf der Grundlage der Bewertung der Projektskizzen durch die Fachjury die für eine Förderung geeigneten Schaufenster und die darin enthaltenen geeigneten Projekte aus. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten voraussichtlich im März 2012 schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.
Der Bund behält sich vor, interessante Projekte oder Projektelemente unterlegener Bewerber, ggfs. in modifizierter Form in die ausgewählten Schaufenster zu integrieren oder sie aus anderen Bundesförderprogrammen zu fördern (z. B. reines technisches Leuchtturmprojekt).
7.1.2 Vorlage förmlicher Förderanträge
In der zweiten Verfahrensstufe werden die einzelnen Projektpartner eines Schaufensters bei positiv bewerteten Projektskizzen von den jeweils fachlich zuständigen Ressorts aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator förmliche Förderanträge möglichst unter Nutzung von “easy” (siehe http://www.kp.dlr.de/profi/easy) vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung durch das jeweils fachlich zuständige Ressort entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.
7.2 Formulare
Vordrucke für Förderanträge, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter http://foerderportal.bund.de abgerufen werden.
8 Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Einrichtungen
BMU Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
BMVBS Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Deutschland, global
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, Fahrzeug und Verkehr, Umwelt u. Nachhaltigkeit, Energie, Information u. Kommunikation, Internationalisierung
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Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein
http://www.steinbeis-europa.de/index.php5?id=647file=192
Stichtag: 02.01.2012
Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein ruft zur Einreichung von Projektvorschlägen auf – Start des ersten trinationalen Förderinstruments für grenzüberschreitende Leuchtturmprojekte im Bereich der Forschung und Entwicklung
Die Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO) gehört mit ihrer Vielfalt an dynamischen Wissenschaftlern, Forschern und innovativen Unternehmen und einem großen FE-Potenzial zu den leistungsstarken Regionen Europas. Mit der Gliederung in die vier Säulen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft setzen die Akteure Impulse, um das wissenschaftliche, ökonomische, politische sowie kulturelle und soziale Potenzial auszuschöpfen. Die Säule Wissenschaft, ein Netzwerk von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungszentren aus den drei Partnerländern, hat es sich zur zentralen Aufgabe gemacht, den Oberrhein als „Exzellenzregion“ zu entwickeln, indem sie die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation vorantreibt. Um diesen Prozess zu unterstützen, haben die Regionen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Elsass eine Wissenschaftsoffensive am Oberrhein lanciert. Damit verfügt die TMO über ein europaweit einzigartiges, gemeinsames Instrument zur gezielten Förderung exzellenter, grenzüberschreitender Forschungsvorhaben am Oberrhein bis zum Jahr 2015.
Die Wissenschaftsoffensive (WO) hat zum Ziel, grenzüberschreitende Kooperationen zur Umsetzung von Leuchtturmprojekten am Oberrhein durch finanzielle und technische Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung von INTERREG-Anträgen im Bereich Forschung Innovation zu fördern. Durch die Verknüpfung einer Förderung aus dem Programm INTERREG IV Oberrhein mit zusätzlichen Mitteln der regionalen politischen Vertreter bietet die Wissenschaftsoffensive eine umfangreiche finanzielle Unterstützung für grenzüberschreitende Forschungsvorhaben.
Zusätzlich leistet das Steinbeis-Europa-Zentrum, im Auftrag der regionalen Partner der WO, eine aktive Unterstützung für potenzielle Projektträger bei der Konzeption von WO-Anträgen. Auch für die administrative Umsetzung der Projekte und den Transfer der Ergebnisse können diese auf die Erfahrung des Steinbeis-Europa-Zentrums in der Koordination von FE-Projekten zurückgreifen.
Am 10.10.2011 erfolgt über die Webseite des Steinbeis-Europa-Zentrums der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen. Interessenten haben zudem die Möglichkeit, sich bei zwei Veranstaltungen über die Förderthemen und Antragsmodalitäten zu informieren:
Am 28.10.2011 findet eine Informationsveranstaltung in Karlsruhe am Regierungspräsidium statt. Am 08.11.2011 eine weitere in Straßburg im Maison de la Région. Ein erster Kurzantrag ist bis zum 02.01.2012 und, nach positiver Bewertung, ein Vollantrag bis zum 25.04.2012 einzureichen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Als antragsberechtigt und zuwendungsfähige Einrichtungen und Organisationen für Fördermittel der TMO-WO sind ausschließlich staatliche Akteure auf dem Gebiet der Wissenschaft. Hierzu gehören Universitäten und (Fach-)Hochschulen; wissenschaftliche Institute in staatlicher Trägerschaft sowie FE-Einrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert sind und ihren Sitz im Gebiet der TMO haben.
Die Teilnahme von Unternehmen, Clusterinitiativen und Netzwerken an den TMO-WO Vorhaben wird ausdrücklich begrüßt und im Rahmen des Gutachterverfahrens positiv berücksichtigt. Eine finanzielle Förderung dieser Partner im Rahmen der TMO-WO ist allerdings ausgeschlossen.
Antragstellung und Auswahlkriterien:
Die Laufzeit der Projekte darf drei Jahre nicht überschreiten. Förderfähig sind Projekt mit einem Gesamtbudget von bis zu 2,5 Millionen €. Der Finanzierungsbeitrag aus regionalen WO-Mitteln ist auf max. 250.000 € pro Projekt begrenzt. Es wird vorausgesetzt, dass die zuwendungsbegünstigten Projektpartner eine finanzielle Eigenleistung von insgesamt mind. 20% des Gesamtprojektvolumens einbringen.
Förderfähig sind Projekte aus folgenden Themenbereichen:
- Governance, Recht, wirtschaftliche Entwicklung und Europäische Integration
- Kultur, Geschichte, Sprache und Identität
- Informations- und Medientechnologien und Kreativwirtschaft
- Fahrzeug- und Maschinenbau, Transport und Logistik
- Life Sciences Gesundheit
- „Grüne Chemie“, Agrarwissenschaften Umwelt; Energie (Effizienz erneuerbare Energien)
- Material- Nanowissenschaften
- Geowissenschaften
- Optik Photonik.
Kontakt
Steinbeis-Europa-Zentrum
Erbprinzenstraße 4-12
76133 Karlsruhe (Deutschland)
Robert Gohla
Tel.: +49 (0) 721 – 93519 – 10
E-Mail: gohla(at)steinbeis-europa.de
Dr. Sabine Müller
Tel.: +49 (0) 721 – 93519 – 14
E-Mail: sabine.mueller(at)steinbeis-europa.de
Quelle: Steinbeis-Europa-Zentrum
Weitere Informationen
Einrichtungen
SEZ Steinbeis-Europa-Zentrum
Nachrichten
Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein [12.10.2011]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
EU
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, Cluster und Netzwerke, Wirtschaft, Märkte, Geistes- und Sozialwiss., Information u. Kommunikation, Fahrzeug und Verkehr, Gesundheit und Medizin, Biotechnologie, Umwelt u. Nachhaltigkeit, Energie, Pflanzen u. Landwirtschaft, Werkstoffe, Nanotechnologien, Geowissenschaften, Optische Technologien, Bildung
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Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein
http://www.steinbeis-europa.de/index.php5?id=647file=192
Stichtag: 02.01.2012
Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein ruft zur Einreichung von Projektvorschlägen auf – Start des ersten trinationalen Förderinstruments für grenzüberschreitende Leuchtturmprojekte im Bereich der Forschung und Entwicklung
Die Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO) gehört mit ihrer Vielfalt an dynamischen Wissenschaftlern, Forschern und innovativen Unternehmen und einem großen FE-Potenzial zu den leistungsstarken Regionen Europas. Mit der Gliederung in die vier Säulen Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft setzen die Akteure Impulse, um das wissenschaftliche, ökonomische, politische sowie kulturelle und soziale Potenzial auszuschöpfen. Die Säule Wissenschaft, ein Netzwerk von Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungszentren aus den drei Partnerländern, hat es sich zur zentralen Aufgabe gemacht, den Oberrhein als „Exzellenzregion“ zu entwickeln, indem sie die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation vorantreibt. Um diesen Prozess zu unterstützen, haben die Regionen Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Elsass eine Wissenschaftsoffensive am Oberrhein lanciert. Damit verfügt die TMO über ein europaweit einzigartiges, gemeinsames Instrument zur gezielten Förderung exzellenter, grenzüberschreitender Forschungsvorhaben am Oberrhein bis zum Jahr 2015.
Die Wissenschaftsoffensive (WO) hat zum Ziel, grenzüberschreitende Kooperationen zur Umsetzung von Leuchtturmprojekten am Oberrhein durch finanzielle und technische Unterstützung bei der Erarbeitung und Umsetzung von INTERREG-Anträgen im Bereich Forschung Innovation zu fördern. Durch die Verknüpfung einer Förderung aus dem Programm INTERREG IV Oberrhein mit zusätzlichen Mitteln der regionalen politischen Vertreter bietet die Wissenschaftsoffensive eine umfangreiche finanzielle Unterstützung für grenzüberschreitende Forschungsvorhaben.
Zusätzlich leistet das Steinbeis-Europa-Zentrum, im Auftrag der regionalen Partner der WO, eine aktive Unterstützung für potenzielle Projektträger bei der Konzeption von WO-Anträgen. Auch für die administrative Umsetzung der Projekte und den Transfer der Ergebnisse können diese auf die Erfahrung des Steinbeis-Europa-Zentrums in der Koordination von FE-Projekten zurückgreifen.
Am 10.10.2011 erfolgt über die Webseite des Steinbeis-Europa-Zentrums der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen. Interessenten haben zudem die Möglichkeit, sich bei zwei Veranstaltungen über die Förderthemen und Antragsmodalitäten zu informieren:
Am 28.10.2011 findet eine Informationsveranstaltung in Karlsruhe am Regierungspräsidium statt. Am 08.11.2011 eine weitere in Straßburg im Maison de la Région. Ein erster Kurzantrag ist bis zum 02.01.2012 und, nach positiver Bewertung, ein Vollantrag bis zum 25.04.2012 einzureichen.
Teilnahmevoraussetzungen:
Als antragsberechtigt und zuwendungsfähige Einrichtungen und Organisationen für Fördermittel der TMO-WO sind ausschließlich staatliche Akteure auf dem Gebiet der Wissenschaft. Hierzu gehören Universitäten und (Fach-)Hochschulen; wissenschaftliche Institute in staatlicher Trägerschaft sowie FE-Einrichtungen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert sind und ihren Sitz im Gebiet der TMO haben.
Die Teilnahme von Unternehmen, Clusterinitiativen und Netzwerken an den TMO-WO Vorhaben wird ausdrücklich begrüßt und im Rahmen des Gutachterverfahrens positiv berücksichtigt. Eine finanzielle Förderung dieser Partner im Rahmen der TMO-WO ist allerdings ausgeschlossen.
Antragstellung und Auswahlkriterien:
Die Laufzeit der Projekte darf drei Jahre nicht überschreiten. Förderfähig sind Projekt mit einem Gesamtbudget von bis zu 2,5 Millionen €. Der Finanzierungsbeitrag aus regionalen WO-Mitteln ist auf max. 250.000 € pro Projekt begrenzt. Es wird vorausgesetzt, dass die zuwendungsbegünstigten Projektpartner eine finanzielle Eigenleistung von insgesamt mind. 20% des Gesamtprojektvolumens einbringen.
Förderfähig sind Projekte aus folgenden Themenbereichen:
- Governance, Recht, wirtschaftliche Entwicklung und Europäische Integration
- Kultur, Geschichte, Sprache und Identität
- Informations- und Medientechnologien und Kreativwirtschaft
- Fahrzeug- und Maschinenbau, Transport und Logistik
- Life Sciences Gesundheit
- „Grüne Chemie“, Agrarwissenschaften Umwelt; Energie (Effizienz erneuerbare Energien)
- Material- Nanowissenschaften
- Geowissenschaften
- Optik Photonik.
Kontakt
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Dr. Sabine Müller
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Wissenschaftsoffensive der Trinationalen Metropolregion Oberrhein [12.10.2011]
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
EU
Zugeordnete Themen:
FuE-Förderung, Cluster und Netzwerke, Wirtschaft, Märkte, Geistes- und Sozialwiss., Information u. Kommunikation, Fahrzeug und Verkehr, Gesundheit und Medizin, Biotechnologie, Umwelt u. Nachhaltigkeit, Energie, Pflanzen u. Landwirtschaft, Werkstoffe, Nanotechnologien, Geowissenschaften, Optische Technologien, Bildung
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Filed under Nachhaltigkeit by happy landscape on 13/10/2011 at 13:01
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Bekanntmachung des BMBF zur Förderrichtlinie der ERA-NET Aktivität “Eurotrans-Bio” als Bestandteil der Fördermaßnahme “KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance” im Rahmenprogramm “Biotechnologie – Chancen nutzen und gestalten”
http://www.bmbf.de//foerderungen/13960.php
Stichtag: Einreichungsfrist für die 7. Auswahlrunde: ab 4.10.2011 bis 1.2. 2012
Vom 01.10.2009
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1.1 Zuwendungszweck
Die Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, am Standort Deutschland Voraussetzungen zu schaffen, um die technologischen und wirtschaftlichen Potentiale der Biotechnologie zu erschließen. Insbesondere mit den Förderaktivitäten zum modellhaften Aufbau von Biotechnologie-Regionen sowie zur gezielten Unterstützung von Forschungsvorhaben im Rahmen der BMBF-Förderaktivität “BioChancePLUS” ist seit Ende der 90er Jahre eine Ausrichtung auf eine Kommerzialisierung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse der Biotechnologie eingeleitet worden. Im Fokus der Förderung standen Projekte, die von neu gegründeten und jungen innovativen Biotechnologie-Unternehmen, teilweise in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Universitäten, durchgeführt wurden. Dies hat wesentlich zum Aufbau einer im europäischen Vergleich führenden Anzahl deutscher Biotechnologie-Unternehmen beigetragen.
Aktuell geht es darum, den Prozess der Konsolidierung und des Wachstums der jungen Biotechnologie-Unternehmen zu flankieren und zugleich Raum für neue Entwicklungen der Technologie und für Vernetzungs- und Verwertungsstrategien zu schaffen. In der jetzigen Reifungsphase sind strategische Allianzen, Kooperationen und Firmennetzwerke zwischen jungen Biotechnologie-Unternehmen, aber auch mit anderen Unternehmen, die zunehmend auf der Biotechnologie basierende Verfahren nutzen oder nutzen wollen, von größerer Bedeutung. Neben der Zusammenarbeit auf nationaler Ebene müssen junge Biotechnologie-Unternehmen zunehmend die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung für den Standort Deutschland nutzen, um eigene Stärken einzubringen und von den Stärken anderer zugunsten innovativer Entwicklungen zu profitieren.
An dieser Stelle setzt die Förderinitiative Eurotrans-Bio an, in der ausgewählte transnationale Kooperationsprojekte unterstützt werden. Ziel dieser transnationalen Ausschreibung, die das BMBF im Rahmen des ERA-Nets Eurotrans-Bio zusammen mit Forschungsförderern aus verschiedenen Mitgliedsländern der EU durchführt, ist es, die technologischen Stärken sowie die finanziellen Ressourcen der beteiligten Unternehmen im europäischen Umfeld zu vernetzen und zu bündeln. Dadurch kann der Innovationsprozess beschleunigt und die Produktorientierung in den zusammenarbeitenden Biotechnologie-Unternehmen gestärkt werden.
Die deutschen Unternehmen erhalten zudem den Zugang zum Know-how anderer europäischer Partner und können neue Märkte erschließen. Damit soll entsprechend der Hightech-Strategie der Bundesregierung die internationale Position Deutschlands gestärkt werden. Die Förderinitiative ist komplementär zur Förderung im 7. EU-Forschungsrahmen-programm und wird zudem von der Europäische Kommission unterstützt.
1.2 Rechtsgrundlage
Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinie, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte, wissenschaftlich und wirtschaftlich risikoreiche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Bereich der modernen Biotechnologie zuzuordnen sind und eine entscheidende Rolle für die antragstellenden Firmen bei der Positionierung am Markt spielen. Unternehmen im Bereich der pharmazeutischen Entwicklung von neuen Wirkstoffen werden insbesondere zur Einreichung von Projektvorschlägen aufgerufen.
Es werden transnationale Projekte der Verbundforschung kleiner oder mittlerer Unternehmen (KMU) gefördert. Die Projekte der Verbundforschung müssen aus mindestens zwei KMUs bestehen, die aus zwei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern des Eurotrans-Bio Konsortium kommen. Eine Liste der beteiligten Länder ist auf der Internetseite der Initiative Eurotrans-Bio (http://www.eurotransbio.net) einsehbar oder kann beim Projektträger (siehe 7.1) angefordert werden. Die Beteiligung akademischer Partner aus den Ländern der an einem Verbund beteiligten KMUs ist möglich, wenn diese zur Erreichung der Projektziele notwendig sind.
Priorität erhalten
- Forschungsprojekte, die die Technologiebasis der beteiligten Biotechnologie-Unternehmen verbreitern.
- strategische Allianzen zwischen KMUs, ggf. unter Einschluss von Forschungseinrichtungen zur Entwicklung biotechnologischer Produkte oder Prozesse.
Die Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen erhebliche wirtschaftliche Mobilisierungseffekte (Arbeitsplatzeffekte, Firmenansiedlungen, Investitionen, Ausbildungsplätze) erwarten lassen.
3. Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/enterprise/enterprise_policy/sme_definition/index_de.htm). Das bedeutet, dass die Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. € haben und nicht zu 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von Unternehmen sind, welche die KMU-Kriterien nicht erfüllen.
Im Rahmen von Projekten der Verbundforschung sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen – die nicht die KMU-Kriterien erfüllen -antragsberechtigt.
Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Die Partner eines Projektes der Verbundforschung haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. In der Kooperationsvereinbarung ist eine Klausel vorzusehen, dass Unternehmen für die Erfindungs- oder Patentanteile, die auf den Arbeiten einer Forschungseinrichtung beruhen, ein marktübliches Entgelt zahlen. Vor der Förderentscheidung muss bereits eine grundsätzliche Übereinkunft der Kooperationspartner zu bestimmten vom BMBF vorgegebenen Kriterien nachgewiesen werden, die einem Merkblatt (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf) zu entnehmen sind.
Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte kurz in einem Antrag auf nationale Fördermittel dargestellt werden.
5. Art und Umfang der Zuwendung
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlagen für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogene Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteile der Zuwendungsbescheide werden
- für Zuwendungen auf Kostenbasis grundsätzlich die ” Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 98)”,
- für Zuwendungen auf Ausgabenbasis die “Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)” und die “Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98)”.
7.Verfahren
7.1 Einschalten eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen
Mit der Durchführung der Fördermaßnahme hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den
Projektträger Jülich (PTJ)
Geschäftsbereich Biologie
Forschungszentrum Jülich GmbH
D-52425 Jülich
Projektträger Jülich (PTJ)
Tel. 02461 / 61 9030 oder 02461 / 61 4817
Fax. 02461 / 61 1790
http://www.fz-juelich.de/ptj
beauftragt. Dort sind weitere Informationen erhältlich.
Vordrucke für förmliche Anträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse www.foerderportal.bund.de abgerufen oder unmittelbar beim Projektträger angefordert werden.
7.2 Zweistufiges Förderverfahren
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.
7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen
In der ersten Verfahrensstufe sind dem Eurotrans-Bio Sekretariat zunächst Projektskizzen (“Proposals”) für Projekte der Verbundforschung in elektronischer Form auf den dafür vorgesehenen Formblättern elektronisch vom Verbundkoordinator zuzuleiten. Die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen werden rechtzeitig unter http://www.eurotransbio.net veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Formblätter sowie Informationen über die elektronische Übersendung der Projektskizzen an das Eurotrans-Bio Sekretariat finden sich ebenfalls auf den Webseiten der Eurotrans-Bio Initiative (http://www.eurotransbio.net) oder können beim Projektträger angefordert werden.
Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Projektskizzen unter Beratung durch die Projektträger in den Partnerländern zu erstellen. Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist auf der Internetseite der Initiative Eurotrans-Bio (http://www.eurotransbio.net) einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert werden.
Die eingereichten Projektskizzen werden auf ihre Übereinstimmung mit den in den “Hinweisen für Einreicher von Projektskizzen” (“Guidelines for Applicants”) festgelegten Kriterien geprüft. Die “Hinweise für Einreicher von Projektskizzen” sind auf den Webseiten der Eurotrans-Bio Initiative (http://www.eurotransbio.net) erhältlich oder können beim Projektträger angefordert werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden – ggf. unter Beteiligung internationaler externer Gutachter/-innen – nach folgenden Kriterien bewertet:
- Technologische und wissenschaftliche Innovationshöhe.
- Ökonomische Bedeutung des Projektes für die Projektpartner.
- Projekt- und Konsortialmanagement
- Vernetzung der Verbundpartner (ausgewogene Verteilung der Projektbeiträge und deren Verwertung).
- Ressourcen.
Diese gelten zusammen mit den Bewertungskriterien des nationalen Förderschwerpunkts “KMU-innovativ: Biotechnologie – BioChance” (vgl. http://www.bmbf.de/foerderungen/10759.php).
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Aus der Vorlage einer Ideen- oder Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.
7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
8. Inkrafttreten
Die Förderrichtlinien treten mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Förderrichtlinie vom 05.03.2007 tritt gleichzeitig außer Kraft.
Berlin, den 1.10.2009
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Dr. Warmuth
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Weitere Informationen
Einrichtungen
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Die Europäische Kommission
ERA-NET EUROTRANS-BIO (Biotechnologie)
Programme
RP7 – Das 7. Rahmenprogramm (2007-2013) der Europäischen Union
Kategorie:
Programmausschreibungen
Zugeordnete Länder:
Deutschland, EU
Zugeordnete Themen:
Biotechnologie, FuE-Förderung, KMU-Förderung, Internationalisierung
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