<Intro> <Ziele> <Kontiniutät> <Gemeinnützigkeit> <Steuer> <Kontakt>
StiftungDie dauerhafte Arbeit und zeitgemäße Weiterentwicklung von agropark soll durch den Aufbau einer Stiftung gewährleistet werden. Um möglichst viele Menschen in das Projekt mit einzubinden favorisieren wir die Gründung einer Bürgerstiftung. In dieser Rubrik erfahren Sie mehr über das Vorhaben der Stiftungsgründung. Helfen Sie mit ihrem Vermögen der nachhaltigen Entwicklung unserer Gesellschaft einen neuen und dauerhaften Impuls zu verleihen. Engagieren Sie sich in agropark für die Bildung einer nachhaltigen Kultur und Landwirtschaft in Deutschland und Europa. StiftungszieleZiel von agropark ist die Etablierung von umweltgerechten sozial und ökologisch tragbaren und damit auch nachhaltigen Landnutzungsperspektiven, deren Entwicklung und praktische Erprobung unter besonderer Berücksichtigung der künstlerischen Wissensbereiche. agropark ist eine interdisziplinäre Plattform für alle, die sich um die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums bemühen. Die "Stiftung agropark" verfolgt das Ziel verschiedene Projekte regional einzubinden und überregional bekannt zu machen. Die Stiftung finanziert die Gesamtprojektleitung von agropark und stellt je nach Möglichkeiten eine Sockelfinanzierung für die einzelnen Projekte zur Verfügung. Wie soll die Dauerhaftigkeit gesichert werden?Um nachhaltig im gesellschaftlichen Prozess wirken zu können ist ein Betrieb erforderlich, der auf Kontinuität und Dauerhaftigkeit ausgerichtet ist. Zu diesem Zweck hat der Staat die Rechtsform der Stiftung errichtet. Sie eignet sich besonders, um ein dauerhaftes Wirken zu erreichen. Die Stiftung gewährleistet auf Grund ihres geringen Verwaltungsaufwandes, eine effektive und zielgerichtete Verwendung der für den Stiftungszweck eingerichteten Mittel. Darüber hinaus kann mit Hilfe der Stiftung eine Einzelperson, oder eine Personengruppe sich namentlich für ein Ziel engagieren. Was sind die Besonderheiten einer gemeinnützigen Stiftung?Im Unterschied zu anderen Rechtsformen, ist die Stiftung keine Personengesellschaft. Die Stiftung gehört sich selbst und besteht kraft ihres Vermögens. Sie ist ausschließlich dem vom Stifter festgelegten Stiftungszweck verpflichtet. Die Erfüllung dieses Stiftungszweckes unterliegt der Aufsicht der staatlichen Stiftungsbehörde. Da die Stiftung nur durch ihr Vermögen existiert, ist dieses Vermögen grundsätzlich ungeschmälert zu erhalten. Für die Erfüllung des Stiftungsziels werden lediglich die Erträge aus dem Stiftungskapital verwendet. Daraus ergeben sich für Sie als Stifter folgende Besonderheiten:
Diese Besonderheiten einer gemeinnützigen Stiftung machen es möglich verschiedene persönliche Motive in der Rechtsform einer Stiftung zu bündeln und zur Geltung zu bringen. Sie können gesellschaftspolitische Vorstellungen, persönliche Neigungen und eine aktive Teilhabe am Gesellschaftsprozess verbinden, mit der dauerhaften Sicherung ihres Vermögens als Ganzes oder in Teilen. Sie können außerdem mit einem Drittel des Erlöses aus dem Stiftungskapital sich selbst, oder ihre Familienangehörigen materiell absichern. Und Sie können auch ihrem Unternehmen mit Hilfe einer gemeinnützigen Stiftung über Ihre Lebenszeit hinaus eine Kontinuität verleihen. Vergünstigungen für StifterFür Stifter einer gemeinnützigen Stiftung hat der Gesetzgeber eine Reihe interessanter steuerlicher Vergünstigungen entworfen, die nachfolgend kurz skizziert werden:
Darüber hinaus ist eine Stiftungsdotation in verschiedenen Schritten bis zu 600.000 EURO vollständig steuerlich abzugsfähig. KontaktNehmen Sie einen ersten unverbindlichen Kontakt mit unserem Experten für den Bereich Stiftung auf. Frank Schumann; management@agropark.org , fon: +49-(0)40-79 68 56 67
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